Der Geschäftsführer des selbsternannten Recherche-Portals „Correctiv“, David Schraven, hat eine gerichtliche Unterlassungsverfügung bezüglich des sogenannten Potsdamer „Geheimtreffens“ akzeptiert. Das Urteil hat damit Rechtskraft. Schraven darf seine Falschbehauptung nicht mehr verbreiten.
Hintergrund: In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) hatte der Lügenportal-Chef im März behauptet, das Landgericht Hamburg habe den „Kern unseres Artikels bestätigt“ – und zwar, „dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration‘ betrieben werden sollte“.
Diese Aussage hatte das Landgericht Hamburg nach einer Unterlassungsklage des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau im Mai als unwahr eingestuft. Schraven wurde untersagt, öffentlich zu verbreiten, das Gericht habe die Kernaussage der vermeintlichen Skandalstory um ein Treffen von AfD- und CDU-Politikern sowie von privaten Akteuren in Potsdam als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt.
Schraven hat diesen Gerichtsbeschluss nun anerkannt. In der FAZ gibt der Lügenportal-Chef zu, dass seine Aussage eine Falschbehauptung war.