Die von 12 Hausdurchsuchungen begleitete monatelange Kampagne gegen den AfD-Außenpolitiker Petr Bystron fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen: Wie jetzt herauskommt, hielten selbst die Beamten des Deutschen Zolls eine Geldtransaktion, die in dem Verfahren gegen Bystron als Beweis für angebliche „Geldwäsche“ herbeikonstruiert wurde, für normal und unauffällig.
Der Verdacht erhärtet sich, dass ein völlig unspektakulärer Vorgang aus dem Jahr 2023 erst im Zuge der polit-medialen Kampagne gegen den frisch gewählten AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron rückwirkend zum Beweis für angebliche Geldwäsche ausgegraben und hochstilisiert wurde. Die „Financial Intelligence Unit“ des Zolls sah, wie jetzt bekannt wurde, in der nachträglich inkriminierten Transaktion seinerzeit keinen Grund zur Beanstandung.
ZDF: „Eigentlich ein alltäglicher Vorgang“
Hintergrund: Im März 2023 hatte Bystron bei seiner Bankfiliale kleinere Scheine in größere Banknoten gewechselt. Es handelte sich um insgesamt 30.000 Euro – ein Betrag, den ein mittleres Schuhgeschäft innerhalb von zwei Wochen umsetzt. „Eigentlich ein alltäglicher Vorgang“, wie selbst das ZDF einräumte.
Nur weil Bystrons Bankfiliale über keinen Kassenschalter mehr verfügte, führte eine Bankangestellte den Wechsel über den Bankautomaten aus. Da jede Einzahlung über 10.000 Euro automatisch als „auffällige Geldbewegung“ an die sogenannte „Financial Intelligence Unit“ (FIU) beim Zoll weitergegeben wird, wurde diese Transaktion vom Zoll geprüft – ohne jegliche Beanstandung.
Ein Jahr lang geschah dann gar nichts. Nachdem das Hamburger Gerüchtemagazin „Spiegel“ im April 2024 die Verdachtsberichterstattung gegen Bystron losgetreten hatte, wurde plötzlich auch der Geldwechselvorgang medienwirksam hochgeblasen. Erst jetzt „leitete die Geldwäsche-Einheit des Zolls den Hinweis auf die verdächtigen Zahlungen des AfD-Politikers (…) an die Generalstaatsanwaltschaft in München weiter“, echauffierte sich das ZDF, das ebenso wie der „Spiegel“ sichtlich bemüht war, ein seinerzeitiges „Behördenversagen“ des Zolls zu skandalisieren, der angebliche Erkenntnisse nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben habe.
Fakt ist: Bis heute gibt es für die Anschuldigungen gegen Bystron trotz der inzwischen 12 (!) Hausdurchsuchungen keinen Beleg!