Der Fall einer sogenannten „Transfrau“, der ein fränkisches Fitness-Studio für Frauen die Mitgliedschaft verwehrte, soll ein juristisches Nachspiel haben – wenn es nach Ferda Ataman geht. Die den „Grünen“ nahestehende „Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes“ sagte laut dpa: „Damit ist das jetzt ein Fall für die Gerichte.“
Hintergrund dieser neuen bizarren Episode aus dem Irrenhaus Deutschland: Nachdem ein Fitness-Studio für Frauen in Erlangen den noch nicht operativ umgewandelten, aber amtlich bereits als Frau anerkannten Mann im Alter von 28 Jahren abgewiesen hatte, wandte sich diese(r) an Ataman. Deren Behörde schrieb daraufhin an das Studio eine dreiseitige Stellungnahme mit amtlichen Briefkopf und Bundesadler.
Darin hieß es: „In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung (…) von Ihrer Seite bestehen.“ Vorgeschlagen wurde die Zahlung einer „angemessenen Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“.
Das Studio wies das absurde Ansinnen zurück. Der Ataman-Behörde stehe eine solche Vorgehensweise überhaupt nicht zu. Ob überhaupt die behauptete Diskriminierung vorliege, müsse gegebenenfalls ein Gericht entscheiden.
„Abgesehen davon, dass es nicht zu Ihren Aufgaben gehört, für Ihre Petenten Entschädigungsansprüche geltend zu machen, maßen Sie sich hierdurch auch Kompetenzen der Judikative an“, stellte der Anwalt des Studios aus dem fränkischen Erlangen klar.