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Asyl-Akte des Messer-Killers beweist: Wieder einmal ist es eklatantes Staatsversagen!

Die Sache fängt an zu stinken, und zwar ganz gewaltig: Der Messer-Terror von Mannheim weitet sich ausweislich der Asyl-Akte des Polizisten-Mörders zu einem politischen Skandal aus! Scheibchenweise kommen immer mehr Details ans Licht. Zutage tritt ein neuer schwerer Fall von eklatantem Staatsversagen. Unterdessen hat der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen übernommen. Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) liegen „klare Hinweise für ein islamistisches Motiv“ vor.

Sulaiman A. (25), der Messer-Killer von Mannheim, hätte nach Ablehnung seines Asylantrags bereits vor zehn Jahren in sein Heimatland Afghanistan abgeschoben werden müssen; vor allem er hätte den doch sonst im Netz so umtriebigen Sicherheitsbehörden auffallen müssen. Spuren weisen in das Dschihadisten-Milieu. Einzelheiten berichtet die „Welt“ unter Berufung auf Behördendokumente. 

Demnach wurde der Asylantrag des Afghanen schon vor langer Zeit abgelehnt. Im Netz tauchten zudem Hinweise auf die islamistische Gesinnung des abgelehnten Asylbewerbers auf, der es offenbar geschickt vermied, durch strafbare Handlungen polizeilich auffällig zu werden.

Laut „Welt“ gelangte A. bereits im März 2013 mit 14 Jahren als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland und nicht erst 2014, wie es in anderen Berichten hieß. „Bild“ schreibt ergänzend, A. sei zusammen mit einem Bruder nach Deutschland eingereist. 

Obwohl der Asylantrag des Afghanen bereits im Juli 2014 abgelehnt worden war, wurde A. nicht abgeschoben. Die Ausländerbehörde verhängte aufgrund seines Alters ein Abschiebeverbot.

Zuerst gemeldet war A. in Frankfurt am Main, lebte vorübergehend im hessischen Lorsch, gut 30 Kilometer von Mannheim entfernt. Später zog er in den Kreis Bergstraße nördlich von Mannheim. Er kommt in eine Jugendwohngruppe. Im südhessischen Bensheim besucht A. die Realschule, macht Deutschkurse, schließt diese mit dem Zertifikat B2 ab, das ihm ein „fortgeschrittenes Sprachniveau“ bescheinigt. Er könne sich nun „spontan und fließend mündlich verständigen, komplexe Texte verstehen“. 2017 schafft er in der 10. Klasse einen erweiterten Hauptschulabschluss.

Der Kampfsportler

In seiner Freizeit trainiert A. Taekwondo. Bei diesem koreanischen Kampfsport kommt es auf Schnelligkeit und Dynamik an. Wie das Tatvideo zeigt, lassen sich diese Eigenschaften auch beim blutigen Messerlauf des Afghanen auf dem Mannheimer Marktplatz beobachten.

Neun Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland, also 2022, erteilten die Behörden dem Afghanen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 28 des Aufenthaltsgesetzes. Hintergrund: A. war Vater eines in Deutschland geborenen Kindes geworden, das qua Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und für das er das Sorgerecht beantragt hatte – das genügte für ein vorläufiges verlängertes Bleiberecht.

Beim Barte des Propheten

Fotos zeigen, dass der Afghane sich zwischen 2020 und 2023 optisch deutlich veränderte. Er ließ sich einen Islamisten-Vollbart wachsen. Eine Spur im Internet könnte laut „Welt“-Recherchen zudem das bislang stärkste Indiz für eine islamistische Radikalisierung darstellen.

Auf dem nach jahrelanger Ruhe zuletzt wieder sehr aktiven Account des Afghanen sollen zahlreiche Videos des inzwischen getöteten afghanischen Predigers und Taliban-Kommandeurs Ahmad Zahir Aslamiyar hochgeladen worden sein. 

Brisant: Der in Islamisten-Kreisen als Märtyrer gefeierte Aslamiyar ruft in seinen Propaganda-Videos zum Dschihad gegen den Westen auf. Seine Botschaften werden auch in Kanälen des „Islamischen Staats Provinz Khorasan“ (ISPK) geteilt. Dieser IS-Ableger gilt als eine der gefährlichsten Terror-Organisationen weltweit. ISPK-Terroristen  verübten auch das Massaker in einer Konzerthalle nahe Moskau mit mehr als 140 Toten im Frühjahr.

Außerdem finden sich beim Messer-Killer von Mannheim Hinweise auf ein vor acht Jahren bei YouTube hochgeladenes Video, dessen Titel auf einen Mannheim-Bezug des Uploaders schließen lässt. Im Beschreibungstext hieß es, das Video sei von Sulaiman A. (Nachname im Original ausgeschrieben) veröffentlicht worden. 

Merkwürdig: Am Samstag (1.Juni), also dem Tag des Terroraktes von Mannheim, waren Dutzende Videos auf dem Account von Sulaiman A. plötzlich nicht mehr zugänglich. Auch das Profilbild des Kanals verschwand. Zuvor war dort nach „Welt“-Recherchen das islamische Glaubensbekenntnis auf weißem Grund zu erkennen. Anderen Quellen zufolge soll angeblich auch die Taliban-Flagge zu sehen gewesen sein. „Wurden die Inhalte auf Geheiß der Ermittler aus dem Netz genommen?“, fragt die „Welt“. Anders und etwas direkter gefragt: Sollte der islamistische Hintergrund des Messer-Terrors von Mannheim vertuscht werden?

Bleiberecht durch Vaterschaft

Als A. volljährig ist, besteht sein Schutzstatus zunächst fort, drohte jedoch abzulaufen? A. heiratet Anfang 2019. Seine Ehefrau hat den Recherchen zufolge einen deutschen Pass. Das Paar bekommt zwei Kinder, die heute zwei und drei Jahre alt sein sollen.

Die neuen Familienverhältnisse haben den Asylstatus des Messer-Killers noch einmal verbessert. A. habe jetzt eine Aufenthaltserlaubnis zunächst bis 2026, berichtet „Bild“. Weil er sich nie etwas zuschulden habe kommen lassen, nicht einmal beim Schwarzfahren erwischt worden sei, galt der Islamist als weiteres Musterbeispiel für eine „gelungene Integration“.

Versagen der Sicherheitsbehörden

Die entscheidende Frage lautet jetzt: Warum haben die Sicherheitsbehörden in Hessen, namentlich das Landesamt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt die Internet-Aktivitäten des Afghanen nicht bemerkt? Obwohl deutsche Sicherheitsbehörden doch immer recht fix sind, wenn es darum geht, Menschen aufzuspüren, die von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Der Messer-Terror von Mannheim schreit nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag!

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