Die Stadt Essen (NRW) muss der AfD die Grugahalle für ihren Bundesparteitag Ende diesen Monats ohne Auflagen zur Verfügung stellen.
In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die Stadt dürfe den Zugang zu der Halle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen. Die AfD dürfe nicht anders behandelt werden als andere Parteien, entschied das Gericht.
600 AfD-Delegierte wollen sich in zwei Wochen zum Bundesparteitag in Essen treffen. Doch die Messe hat den Mietvertrag gekündigt. Fadenscheinige Begründung: Der Mietvertrag mit der AfD für die Grugahalle sei fast eineinhalb Jahre alt, die Partei habe sich aber seit der Vertragsunterzeichnung deutlich „radikalisiert“.
Offenbar sah das Verwaltungsgericht diese Erklärung als nicht zutreffend an.