Willkür-Urteil gegen die AfD: Peter Boehringer (AfD): Wir haben ein Recht auf Recht(sfindung) – deshalb: Revision zwingend!

Peter Boehringer (AfD), Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei, hat angekündigt, die AfD werde gegen das im Schnellverfahrenen ergangene Willkür-Urteil des OVG Münster bezüglich ihrer Einstufung durch den Verfassungsschutz Revision einlegen. In einem Gastbeitrag für den Deutschland-Kurier zerpflückt der AfD-Politiker den am Montag (13.Mai) hastig vor der Europawahl übers Knie gebrochenen Richterspruch.

Von Peter Boehringer

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung gegen die Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach sehr kurzer Verhandlung abgelehnt. Vor zwei Jahren hat das Verwaltungsgericht Köln unsere Argumente und Beweisanträge nicht gewürdigt und mehr oder weniger die Argumente der Gegenseite ohne konkrete Prüfung übernommen, obwohl diese letztlich nur eine Meinungsäußerung einer weisungsgebundenen Behörde darstellen – und damit die Meinung der linksextremistischen Bundesinnenministerin Faeser. Der Begriff „extremistisch“ ist dabei mangels Legaldefinition fast beliebig willkürlich-subjektiv und amtsmissbräuchlich verwendbar.

Dies geschah, obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auch in der Berufungsinstanz des OVG Münster praktisch keinerlei Vorwürfe gegen die AfD aus unserer einzig maßgeblichen Parteiprogrammatik finden konnte, was für sich bereits ein klarer Ausweis der völligen Treue der AfD zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) ist! 

Dagegen sammelte das BfV weitgehend bedeutungslose, unseres Erachtens zumeist unproblematische oder ohne Kontext dargelegte Einzelzitate, um eine angebliche Gefährdung der demokratischen Grundordnung durch die AfD irgendwie konstruieren zu können. Die Haldenwang-Behörde arbeitete dabei nachweislich politisch instrumentalisiert, indem sie selbst harmloseste Zitate böswillig interpretierte und jede andere Auslegung systematisch ignorierte. 

Pflichtwidriges Verhalten der Justiz

Leider hat das Gericht diese subjektiv-voreingenommene und rechtswidrig-politische Sichtweise durchgängig einfach unkritisch übernommen! Es hat dabei nicht nur pflichtwidrig versäumt, die inhaltliche und innerparteiliche Relevanz der Zitate aktiv zu ermitteln und die inkorrekte Arbeitsweise des Amtes zu hinterfragen, sondern ganz im Gegenteil fast alle noch so abwegigen Vorwürfe einfach als valide übernommen. Anders ist ihr Ergebnis einer „verdächtig extremistischen Gesamtschau“ nicht zu erklären.

Beispielhaft genannt sei etwa ein Beweisantrag der AfD zum politischen Agieren des BfV – belegbar alleine schon durch ein wörtliches, einschlägiges Zitat seines früheren Präsidenten Maaßen zum von ihm erlebten ungebührlichen parteipolitischen Druck hin zu einer Verfassungsschutz-Klassifizierung der AfD. Dennoch wollte das Gericht das klare Testat dieses Zeugen weder für die Urteilsfindung akzeptieren noch auch nur eine Befragung Maaßens zulassen! 

Oder statistisch sichere und richtige Aussagen und Warnungen zur Einwanderung: Solche wurden vom Verfassungsschutz als „Verschwörungserzählungen“ und „Staatsdelegitimierung“ diffamiert, obwohl sie von der Innenministerin selbst vorgelegt wurden. Auch hier wird die AfD also für korrekte Tatsachenbehauptungen unterhalb jeder Grenze zur Strafbarkeit zum FDGO-Feind erklärt! 

Hinzu kommen unterschiedlich angewandte Maßstäbe: Die SPD-Politikerin Chebli etwa durfte „Passdeutsche“ von anderen Deutschen abgrenzen, CSU-Generalsekretär Dobrindt durfte den Islam „egal in welcher Form“ als „nicht zu Deutschland“ gehörend pauschal verdammen, CDU-Mann Vaatz darf Deutschland als „Diktatur“ bezeichnen und eine Sprecherin der Grünen Jugend durfte [gegen Weiße] rassistisch hetzen. Doch nur die AfD wird nun wegen im deutschen Recht gar nicht existierenden „Wortverbrechen“ als „extremistisch“ klassifiziert!

Beweislage „erschreckend dünn“

Auch die Ausführungen des Gerichts zur wichtigen Frage der Zulässigkeit einer historischen Debatte zum Volksbegriff sind geradezu erschreckend dünn, zumal die AfD niemals irgendwelche Rechtsfolgen für deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund an diese Debatte knüpfte!

Generell provoziert die vom Gericht vielfach wiederholte Phrase „auf diese Aspekte kommt es nicht entscheidungserheblich an“ geradezu die Gegenfrage, auf welche materiellen Vorwürfe das Gericht sein Urteil überhaupt noch stützt! Wie schon die Vorinstanz kam man am Ende zu einem fast arbeitsverweigernden Ergebnis: „Hm, für eine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch reicht der große Haufen an Belanglosigkeiten, den der Verfassungsschutz zur AfD hingelegt hat, vermutlich nicht aus – aber für einen Verdachtsfall genügt es wohl in einer Gesamtschau schon irgendwie – also lehnen wir die Berufungsklage mal ab“.

Es passt ins Bild, dass die Richter mehrere Anträge der AfD zu ihrer Befangenheit gleich selbst entschieden – wie bei allen etwa 470 Anträgen begründungsfrei oder mit pauschalen und extrem dünnen Begründungen.

Keine echte Beweiswürdigung

Wir sind entsetzt über das juristisch, methodisch und prozessual ungenügende, unfaire und politisch motiviert superschnell herbeigeführte Urteil. Kein unvoreingenommenes Gericht hätte über 450 wichtige Beweisanträge in nur 4,5 Stunden lesen, erörtern, beurteilen und in dieser Zeit auch noch über eine faktenfern verfasste lange „Begründung“ direkt ablehnen können!

Das Verfahren wurde heute faktisch ohne echte Beweiserörterung ohne jede Not und volle zwei Monate vor dem angesetzten Urteilstermin durch „kurzen Prozess“ abgewürgt. Den Verdacht der Vorfestlegung des Gerichts bei Unterdrückung einer angemessenen Verhandlung sehen wir wie schon in der Vorinstanz als belegt an.

Als Rechtsstaatspartei und einzige echte Opposition in den deutschen Parlamenten haben wir gegenüber den Bürgern, insbesondere unserer kontinuierlich wachsenden Wählerschaft, die Verantwortung, uns weiterhin zu wehren: Die AfD kämpft für den Erhalt der Demokratie und der rechtlichen Grundordnung in Deutschland – wo immer nötig. Wir werden auch die schriftliche Urteilsbegründung auswerten. Es ist aber schon sicher, dass nun das Bundesverwaltungsgericht die Vorinstanzen zwingen muss, endlich ihre Arbeit zu machen!

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