War doch klar: Die NRW-Justiz hat in Sachen AfD kurzen politischen Prozess gemacht! Nach nur siebenVerhandlungstagen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag (13. Mai) die Berufungsklage der Partei gegen ihre Einstufung als angeblich rechtsextremer Verdachtsfall durch das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zurückgewiesen. AfD-Vize Peter Boehringer kündigte an, die Partei werde Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das noch vor der Europawahl schnell übers Knie gebrochene Willkür-Urteil einlegen.
Boehringer, der als Prozessbeobachter der Partei an dem Schnell-Verfahren in Münster teilgenommen hatte, kritisierte in einem Gastbeitrag für den Deutschland-Kurier den nach insgesamt nur sieben Verhandlungstagen zustande gekommenen Richterspruch scharf. Er verwies auf 450 von der AfD eingebrachte und nicht gewürdigte Beweisanträge. Der AfD werde ihr Recht auf Recht und Rechtsfindung vorenthalten.
Boehringer ließ keinen Zweifel daran, dass der weitere Weg jetzt zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig führen werde. Allerdings: Im Rahmen einer Revisionsklage würde nicht mehr in der Sache selbst verhandelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hätte vielmehr darüber zu urteilen, ob das Urteil des OVG Münster aus verfahrensrechtlichen Gründen überhaupt Bestand hat. Gründe für eine Aufhebung des OVG-Urteils könnten u.a. die unangemessen kurze Verhandlungsdauer und insbesondere die Nichtwürdigung der von der AfD eingebrachten Beweisanträge sein.
Der 5. Senat des OVG Münster unter Vorsitz von Richter Gerald Buck schloss sich mit dem am Montag ergangenen Urteil der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln aus dem Jahr 2022 an. Die erste Instanz hatte die Einstufung der AfD und der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall durch den Inlandsgeheimdienst bestätigt. Im Kern lautet die Begründung: Die Anzeichen für eine angeblich rechtsextreme und verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD hätten sich verdichtet. Der „völkisch-nationalistische“ Teil der AfD habe weiter an Einfluss gewonnen.
Wasser auf die Mühlen von Haldenwang
Die Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall war das zentrale Paket in der aus drei Verfahren bestehenden Verhandlung. Der Inlandsgeheimdienst hat damit die Möglichkeit, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.
Neben der AfD wehrte sich auch deren Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ gegen eine Einstufung als angeblich rechtsextremer Verdachtsfall. Außerdem klagte die AfD gegen die Einstufung des offiziell aufgelösten „Flügels“ als „gesichert rechtsextrem“.
Das Urteil könnte den Altparteien-Handlanger, Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU), nach Ansicht von politischen Beobachtern ermutigen, den nächsten Schritt zu wagen und die AfD durch seine Behörde als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen zu lassen.