Die linksgrün-woke evangelische Kirche verliert weiter stark an Mitgliedern. Wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mitteilte, sind im vergangenen Jahr rund 380.000 Personen ausgetreten. Das entspricht der Einwohnerzahl einer mittleren Großstadt.
Die Zahl der Kirchenaustritte lag damit weiter auf dem Rekordniveau von 2022. Zudem überstieg die Zahl der verstorbenen Kirchenmitglieder (340.000) weiter deutlich die Zahl von Taufen (140.000) und Kircheneintritten (20.000). Insgesamt nahm die Mitgliederzahl in den 20 EKD-Gliedkirchen einschließlich der lutherischen Landeskirchen um 3,1 Prozent auf 18,56 Millionen ab.
Wählernötigung: Beatrix von Storch (AfD) zeigt Diakonie-Chef an
Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Beatrix von Storch hat Strafanzeige gegen den Diakonie-Präsidenten Rüdiger Schuch gestellt. Der Pfarrer hatte überzeugten AfD-Wählern mit dem Rauswurf aus dem evangelischen Sozialdienst gedroht: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“
Gegen diese Aussagen will Storch nun juristisch vorgehen, wie sie auf dem Kurznachrichtendienst X mitteilte. In einem Video, das sie auf X veröffentlichte, sagte sie, es sei „so eindeutig“, dass Schuch sich strafbar gemacht habe, dass die Staatsanwaltschaft nicht anders können werde, „als den Mann anzuklagen“.
Von Storch beruft sich dabei auf Paragraf 108 des Strafgesetzbuchs. Derjenige betreibe Wählernötigung, heißt es dort, wer „rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben“.
Schuch droht im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. Geldstrafe. Selbst der Versuch der Wählernötigung kann strafbar sein.