Ein Kommentar von Peter Boehringer*
Im Zusammenspiel mit Medien, Altparteien und Antifa-Gutachtern will die Stadt Essen den Bundesparteitag der AfD in der Grugahalle verhindern. Politisch-medial hoch provokativ, mit juristisch präzedenzlosen Argumenten, sowie bei Strafandrohung von ggf. mehreren Millionen Euro!
Die von der Stadt Essen beherrschte Messegesellschaft Essen will die AfD nötigen, niemals zuvor gesehene sogenannte „Auflagen“ zu unterzeichnen. Wie immer in einem gerade vor (EUropa-) Wahlen hoch politischen Umfeld wird dabei geheuchelt, was das Zeug hält. Formell soll die AfD „nur“ eine Auflage zur Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens aller Teilnehmer und Besucher des Bundesparteitags unterzeichnen. In Wirklichkeit wäre diese scheinbare Selbstverständlichkeit aber von KEINER großen politischen Versammlung vorab zu 100% garantierbar. Nicht mal von der Jahresversammlung des Tölzer Knabenchors, geschweige denn bei einer durchaus auch von staatlichen und pseudoprivaten agents provocateurs besuchten Veranstaltung.
Im harmlos klingenden Juristendeutsch lautet die Forderung der Messe Essen an die AfD wie folgt:
„[Sie werden nachträglich, 16 Monate nach Vertragsschluss] eine schriftliche, strafbewehrte Selbstverpflichtung als Bestandteil des Mietvertrags vom Januar 2023 abgeben, dass die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen […] und Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD [vorbeugend] verhindert und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen ist. […] Für den Fall, dass diese Erklärung nicht bis spätestens zum 4. Juni 2024 abgegeben wird, [wird der] zwischen der Messe Essen GmbH und der AfD geschlossenen Mietvertrag unverzüglich […] außerordentlich fristlos [gekündigt].“
Eine Kündigung des Hallenvertrags auf DIESER von der Stadt/Messe Essen diktierten (Nicht-) Basis wäre/ist eine politische und juristische Provokation. Die Grugahalle ist eine kommunale, von allen Bürgern steuerfinanzierte Halle, in der (selbstverständlich OHNE jede Auflage bzgl. der Reden) schon viele andere Parteien ihre Parteitage abgehalten haben. Sie hatten auch alle ein ANRECHT darauf.
Die Auflage oben ist weder im Eilverfahren noch in einem Hauptsacheverfahren haltbar. Das gilt nicht nur wegen der hier von der Stadt Essen in Anspruch genommenen Revolution des Vertragsrechts (eine einseitige nachträgliche Änderung / eine Gültigkeit einer einseitigen Willenserklärung nach Vertragsschluss). Sondern auch wegen der grundsätzlichen, nie gesehenen Zumutungen zum Versammlungsrecht nach Art 8 Grundgesetz sowie zum Parteienrecht.
Selbstverständlich wäre die AfD als Rechtsstaatspartei jederzeit bereit, zuzusichern, dass wir jedwede Begehung von Straftaten ganz allgemein und immer missbilligen und ahnden werden, wobei dafür primär Staatsanwaltschaften und Gerichte von Amts wegen zuständig wären. Aber eben erst NACH einer Tat! Wie es eben im Rechtsstaat so ist!
Erwartet die Stadt Essen, dass Gerichte bis hin zum BVerfG es für zulässig erklären, dass künftig Veranstaltungen von politisch bei Regierungsparteien unliebsamen Oppositionsparteien generell einer ex ante (!) Prüferlaubnis durch staatliche oder gar private Stellen unterliegen dürfen wegen angeblich (!) drohender (!) „Äußerungsdelikte“ bzw. „Meinungsverbrechen“? Falls das tatsächlich und gar noch einseitig nur gegen die AfD (!) halten würde, wären wir in einem anderen Land – und oppositionelle Parteiarbeit kaum noch möglich! Der doch eigentlich parteipolitisch und weltanschaulich zur Neutralität verpflichtete Staat verkäme hier zur VOR einer Tat strafenden Polizei wie im dystopischen Hollywood-Film „Minority Report“. Sogar noch schlimmer als im Film – denn im Film geht es nur um schwerste Straftaten; und die judges im Film sind neutral: In der Essener Real-Dystopie anno 2024 wird dagegen gar politisch einseitig mit Vorab-Unterstellung von Meinungsdelikten gearbeitet!
Zwar gab es in seltenen (!) Fällen schon mal Demonstrationen, die vorab wegen drohender Gewalt (!) oder auch nur wegen drohenden Zeigens verfassungswidriger Kennzeichen nicht genehmigt wurden – aber hier geht es im Gegensatz etwa zu fast immer erlaubten Kalifats-Demos mit ganz regelmäßig schweren Äußerungsdelikten oder im Gegensatz zu Antifa-Gewaltdemos eben NICHT um irgendwelche absehbaren schweren Straftaten!
Hinzu kommt, dass eine Partei nach Parteienrecht Parteitage abhalten MUSS.
Kommen wir zum eigentlichen Motiv: Es ist wieder mal eine POLITISCHE, von der Exekutive der Altparteien (CDU-OB von Essen mit starker rotgrüner Fraktion im Stadtrat) zusammen mit Berlin und den Medien „orchestrierte“ Kampagne, die offenbar vor der EUropawahl noch gegen uns gefahren werden soll. Medial wird nach unserem zwingenden Widerspruch getitelt werden: „Seht her: Die bösen Extremisten der AfD können nicht sicherstellen, dass es zu keinen Naziparolen auf ihrem Parteitag kommt„. Zudem geht es darum, uns und den Delegierten operativ, organisatorisch und juristisch Knüppel und Kosten in den Weg zu legen.
Juristisch wird die AfD zwar ihre Erzwingungsklage gewinnen, denn die im Eilverfahren zu treffende Abwägungsentscheidung zwischen den Folgen eines verhinderten Parteitages und einem niemals ausschließbaren bösen Ausruf irgendeines Hinterbank-Besuchers der Veranstaltung sollte vor JEDEM Gericht eindeutig zugunsten der AfD ausfallen. Ebenso die oben skizzierten verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen. Doch der Bürgermeister von Essen und seine Hinterleute WOLLEN einfach die politische Schlagzeile „Wir haben wirklich ALLES getan, um diesen Parteitag zu verhindern – aber die bösen Gerichte, …“, obwohl die Herrschaften ganz genau wissen, dass sie vertragsrechtlich und auch verfassungsrechtlich keine Chance hätten, die Hallenzusage zu kündigen. Letztlich beschädigen sie als öffentliche Institutionen mit ihrer vorsätzlich rechtswidrigen Nötigung sogar die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung!
Wir behalten uns darum auch Strafanzeigen wegen versuchter Nötigung vor. Eventuell auch Anzeige gegen die Stadt Essen wegen des Verdachts der Untreue zulasten der Messe GmbH – was den bemerkenswerten „Spin“ beinhaltet, dass die Stadt/GmbH nun womöglich Straftaten BEGEHEN, um ANGEBLICH drohende Straftaten der AfD zu verhindern.
Dass die Stadt Essen hier VORSÄTZLICH Vertragsbruch begeht, kann man auch daran erkennen, dass sie schon in ihrem Beschlusstext selbst, der die stadteigene Messegesellschaft anweist, dieses Vertragsergänzungs-Machwerk der AfD aufzunötigen, den ausführenden Geschäftsführer der Gesellschaft von jedweder Haftung und allen „Nachteilen“ freistellt und diese „Nachteile“, also Anwaltskosten und potenziell hohen Schadenersatz an die AfD, übernimmt! Die Stadt führt rechtswidrig einen Schaden in vollem Unrechtsbewusstsein herbei, nötigt ihren eigenen Angestellten zum Rechtsbruch – und stellt ihn dann schon VORAB mit Steuer-Summen in sechsstelliger Höhe schadenfrei! Das ist vorsätzlich herbeigeführte Steuergeldveruntreuung durch den Rat der Stadt Essen!
Übel ist auch die „Argumentation“ der Stadt/Messe Essen, dass für unseren Parteitag sozusagen die „Geschäftsgrundlage“, also rechtskonformes Verhalten aller Besucher des Parteitags, entfallen sei. Es sei „aufgrund aktueller Entwicklungen“ im Mai 2024 [Urteil des OVG NRW zum „Verdachtsfall AfD“ (ich berichtete ausführlich dazu); sowie die Höcke-Verurteilung zu „Alles für…“ von 2021] nun irgendwie schon VORAB geboten, uns aufzufordern, dass es zu keinen Straftaten in Form von v.a. „Äußerungsdelikten“ kommen wird. Also aus den sehr komplexen „Katalogen“ der 86/86a StGB, die zusammen mit dem Richterrecht dazu ganze Rechtsbücher füllen.
Veranschaulichen wir nachfolgend noch kurz zusammenfassend die Folgen des Wortlauts der uns zur Vermeidung einer Kündigung der Grugahalle „angebotenen“ Auflage:
„[Die AfD muss] strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmer oder Besucher des 15. Bundesparteitages verhindern und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbinden.“
Hierin liegen folgende Problemfelder, die –unabhängig von den genannten grundsätzlichen rechtlichen Bedenken– ein Unterzeichnen der Erklärung durch die AfD auch operativ und finanziell unmöglich macht:
a) ALLE etwa 1800 Teilnehmer inklusive Besucher müssen sich gemäß Erklärungs-Forderung rechtskonform benehmen. Kein Troll oder Volldepp; kein auf der Gästeliste oder auch auf der Journalistenliste übersehener provokanter wichtigtuerischer ECHTER Rechtsextremist; kein eingeschleuster VS-Agent; kein Sicherheitsmann oder HiWi; und natürlich auch kein Redner dürfte irgendeine der im 86/86a und in der zugehörigen Literatur gemeinten Sprüche klopfen oder Zeichen machen. Sprüche, die der Normalsterbliche nicht alle kennt (trotzdem normalerweise automatisch vermeidet) – und Sprüche, mit denen man als ungebetener „Co-Referent“ (die es auf jedem Parteitag immer gibt) oder einfach nur als wichtigtuerischer Troll oder als karrieregeiler VS-Fuzzi vor einem Saalmikro halt mal eben provozieren will…
b) Jeder (!) Einzelfall kostete die AfD dann nach Forderung der Stadt Essen 500.000 Euro – also nicht etwa MAXIMAL 500.000, sondern potenziell MILLIONEN!
c) Es ist nicht einmal sicher, ob der Parteitag abgebrochen würde durch die Messe Essen, wenn ein erstes angebliches Meinungsverbrechen geschähe – oder ob im Hintergrund die angeblichen Vorfälle gezählt würden und am Ende eine Rechnung über drei Millionen kommt wegen Vorfällen, die die Versammlungsleitung evtl. nicht mal mitbekommen hat.
d) Von UNS wird nicht nur verlangt, solche Vorfälle, WENN wir sie denn mitbekommen, zu „unterbinden“, sondern sogar, sie [absolut zuverlässig] zu „verhindern“. Das wäre faktisch unmöglich, denn wir KÖNNEN nicht wissen, was jemand sagen wird.
Der letzte Punkt zeigt, wie lächerlich und undurchführbar diese ex ante Gedankenkontrolle wäre. DAS soll die Stadt Essen mal vor Gericht durchbekommen. Erstens hat sie es ja bei keinem Parteitag von Parteien (weder von CDU, SPD, auch nicht AfD 2015) je getan – und könnte / dürfte / wollte das natürlich auch gar nicht. Zweitens hat das meines Wissens noch NIE ein Veranstalter je auch nur versucht, schon gar nicht NACH Vertragsschluss! Das Ganze ist also PRÄZEDENZLOS frech und perfide. Die Sicherstellung der Einhaltung solcher Auflagen mit diesen absurden Strafzahlungen vorab wäre keinem Veranstalter zumutbar / möglich! Nicht einmal einem Kegelclub bei seiner Jahresversammlung. Geschweige denn einer politischen Versammlung.
Zuletzt wird hier auch noch unzulässig das (theoretisch IMMER vorhandene) Risiko strafbarer Äußerungen durch wen auch immer auf einen Veranstalter einer Versammlung abgewälzt. Das ist inakzeptabel – hier wird ein Kollektiv (die AfD) in Haftung genommen für in einer realen Welt IMMER mögliche, mögliche (!) und künftige (!) Sprüche. Und für böswillig durch einen sogenannten „Gutachter“ (den bekannten Linksextremisten Andreas Kemper) schon vorab und unbelegt unterstellte „Meinungsdelikts-Risiken“ Einzelner in einer Gruppe! Man könnte so etwas nicht erfinden…
All das in einem Umfeld, in dem auf jedem Parteitag der LINKEN sicher vorhersehbar der „Systemwechsel“ (weg vom Kapitalismus und hin zu Sozialismus und Enteignungen / Bruch Art 17 GG / Eigentumsrecht) gefordert wird. Oder der Tod von Juden auf jeder dritten Pali- oder Kalifats-Demo, die fast alle trotzdem genehmigt werden! Oder ein Umfeld, in dem auf Parteitagen der Grünen Jugend rassistische Sprüche gegen Weiße regelmäßig eindeutig Äußerungsdelikte darstellen. Ebenso die permanenten „Nazi“-Unterstellungen gegen die AfD, was regelmäßig eine drastische Verharmlosung des historischen National-Sozialismus und damit Volksverhetzung darstellt! All das wird problemlos genehmigt. Weder kommt es hier vorab zu Auflagen noch ex post zu Sanktionen. Die zuständigen Behörden sind unter der Ampel nicht mehr unparteiisch.
Die AfD ist hier wieder einmal gezwungenermaßen für die Rechtsgeschichte unterwegs. Sowie für die Versammlungsfreiheit (Art 8 GG) und für die funktionierende Demokratie! Aber ja, BILD, SPIEGEL, SZ und Co. werden nach unserer Klage gegen die Hallenkündigung (speziell bis zur EUropawahl) nun dummdreiste Schlagzeilen kreieren „Die AfD kann nicht einmal einen Parteitag ohne extreme Sprüche garantieren.“ Die AfD muss und wird diese Lügen und diese Rechtsverdrehungen auch diesmal aushalten. Wir tun es für Sie und für die Demokratie. Unterstützen Sie uns – und teilen Sie diese Botschaft!
* Peter Boehringer (AfD), Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland