Schneller als von Prozessbeobachtern erwartet will das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) bereits am kommenden Montag (13.05.) sein Urteil in Sachen AfD vs. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verkünden. Das teilte das Gericht auf seiner Internet-Seite mit. In den insgesamt drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als sogenannten rechtsextremistischen Verdachtsfall, die Einstufung des partei-internen „Flügels“ als Verdachtsfall und als „erwiesen extremistische Bestrebung“ sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall.
Die AfD hat bereits angekündigt, vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zu ziehen, sollte das OVG Münster das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Sinne des Verfassungsschutzes bestätigen. In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht würde aber nicht mehr inhaltlich verhandelt werden, sondern dabei würde es um mögliche Verfahrensfehler gehen. Diese könnten, im Falle eines für die AfD ungünstigen OVG-Urteils, zum Beispiel in einer unangemessen kurzen Verhandlungsdauer und Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen liegen.