Verfassungsrechtler und Polizei entsetzt: Faeser-Büttel Haldenwang verteidigt Gesinnungsschnüffelei!

Nach jüngsten, nur noch als alarmierend zu bezeichnenden Einlassungen von Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU) warnen namhafte Verfassungsrechtler vor einem entfesselten Inlandsgeheimdienst. Tenor: Es gebe eine „äußerst bedenkliche Entwicklung“. Auch die Polizeigewerkschaft ist besorgt.

Ein bizarrer „Gastbeitrag“ des Präsidenten des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz dieser Tage in der FAZ sorgt für Entsetzen und Fassungslosigkeit. Haldenwangs Selbstrechtfertigung der hierzulande immer mehr um sich greifenden totalitären Gesinnungsschnüffelei muss alle Alarmglocken schrillen lassen!

In einem Text für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ verteidigt der oberste Verfassungsschützer seine Behörde gegen immer lauter werdende Kritik und weist Vorwürfe zurück, der Verfassungsschutz sei ein „Regierungsschutz“ und eine „Gesinnungspolizei“. Zugleich bekräftigt Haldenwang aber auch: „Meinungsfreiheit ist kein Freibrief!“.

Ganz im Sinne seiner Dienstherrin Nancy Faeser (SPD) geht es für den Chef des Inlandsgeheimdienstes dabei nicht allein um strafbare Äußerungen wie beispielsweise Volksverhetzung. Vielmehr gebe es auch „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität“ Meinungsäußerungen, die für den Verfassungsschutz „relevant“ sein könnten. Haldenwang bezieht dies vor allem auf die von ihm selbst erfundene Sprachschöpfung von der „Delegitimierung des Staates“. Diese Kategorie hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz 2021 im Zuge der Corona-Proteste eingeführt.

Stasi-Chef Mielke lässt grüßen!

 Im jüngsten Verfassungsschutzbericht wird diese „Delegitimierung“ so beschrieben: Die Akteure würden „demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen verächtlich machen oder rufen dazu auf, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren“. Dies erfolge „oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates“.

Klang das nicht schon einmal ähnlich in der deutschen Gesichte? Stasi-Chef Erich Mielke erließ am 26. Juni 1971 die „Dienstanweisung 2/71 zur Leitung und Organisierung der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze.“ Darin ist unter anderem die Rede von „Diskriminierung, Verächtlichmachung oder Verleumdung von Repräsentanten oder anderen Bürgern der DDR, der staatlichen Organe, Einrichtungen oder gesellschaftlichen Organisationen“.

Kopfschütteln und Fassungslosigkeit bei Experten

Dass sich Haldenwang angesichts heftiger Kritik weiter auf seine ähnlich klingende „Delegitimierungs“-Kategorie beruft, kritisieren Rechtswissenschafter scharf.

► Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg brachte es gegenüber der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) auf den Punkt: „Kabarettisten werden ihrer Grundlage beraubt.“ Die sogenannte Delegitimierung sei kein rechtlich klarer Begriff, sondern eine „Erfindung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“.

Lindner kritisiert, dass der Geheimdienst auf diese Weise nicht eingehegt, sondern entfesselt werde: „Der Verfassungsschutz ist ja nicht nur ein Segen, sondern auch eine Bedrohung.“ Man könne, wenn man die Kategorie weit auslege, „jede überspitzte Kritik an der Politik, an Politikern und ihren Entscheidungen darunter fassen. Das halte ich für eine äusserst bedenkliche Entwicklung!“

► Auch Volker Boehme-Nessler von der Universität Oldenburg kritisiert den Verfassungsschutzpräsidenten: Es gehöre zur Demokratie und Meinungsfreiheit dazu, „dass man den Staat kritisieren kann, auch ganz überspitzt, auch ganz grundsätzlich und polemisch“. Boehme-Nessler stört sich vor allem daran, dass der Verfassungsschutz selbst definiert, was in die Kategorie der sogenannten Delegitimierung fällt.

Der Professor für öffentliches Recht an der Universität Oldenburg unterstreicht: „Man darf durchaus heftige Dinge in einer Demokratie sagen, zum Beispiel, dass das Bundesverfassungsgericht nicht funktioniere, das Parlament eine Schwatzbude sei, all das erlaubt die Verfassung“, sagt der Jurist. Mittels der Kategorie „Delegitimierung des Staates“ könne man wegen solcher Äußerungen schnell zu einem Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes werden.

Boehme-Nessler warnt: „Durch diese unscharfe Kategorie werden schleichend die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes erweitert, und gleichzeitig wird schleichend die Freiheit eingeschränkt. Das ist der Punkt!“ Denn der Verfassungsschutz sei eine Behörde, die in das Weisungsgefüge des Innenministeriums eingebunden sei – deshalb bestehe die „Gefahr des politischen Missbrauchs“.

► Die jüngsten Äußerungen Haldenwangs haben auch die „Deutsche Polizeigewerkschaft“ (DPolG) in Hamburg alarmiert. Sie twitterte: „Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“ Dem Tweet ist mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgende Grafik angefügt:

Der konservative Blogger Mathias von Gersdorff fasst die jüngste Entwicklung auf YouTube zusammen:

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