Dieser nicht-linksgrüne „Mann Gottes“ kann froh sein, dass er seinen Kirchen-Oberen nicht im Mittelalter begegnet ist – sonst wäre er wohl als Ketzer auf dem Scheiterhaufen gelandet: Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat ein Disziplinarverfahren gegen einen Pfarrer angestrengt, weil dieser bei einer Stadtratswahl im sachsen-anhaltinischen Quedlinburg auf der Liste der AfD kandidiert.
„Mit der Eröffnung des Verfahrens wird ihm die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Taufe, Abendmahl) für die Dauer des Disziplinarverfahrens untersagt“, teilte die Kirche mit, nachdem Pfarrer Martin Michaelis im März bereits seines Amtes enthoben worden war.
Pfarrer hätten sich „nicht nur in ihrer Amts-, sondern auch in ihrer Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt“ werde, betonte die evangelische Amtskirche.
Weiter hieß es: Es gebe dabei die Pflicht alles zu unterlassen, „was die Glaubwürdigkeit des persönlichen Zeugnisses und der Verkündung der Kirche“ beschädige. Als Pfarrer sei Michaelis verpflichtet, gegen „rechtsextremistische Positionen“ Stellung zu beziehen. Mit der Kandidatur für die AfD unterstütze Pfarrer Michaelis mutmaßlich die Programmatik der AfD. Dabei sei unerheblich, ob Michaelis als Parteimitglied oder Parteiloser für die AfD kandidiere.
Michaelis kritisierte seine Amtsenthebung als „offenen Rechtsbruch“. Das Pfarrgesetz erlaube ihm, bei Kommunalwahlen zu kandidieren. Ebenso bestehe für die Kirche die Pflicht, ihn vor politisch motivierten Angriffen zu verteidigen. Die Behauptung, die AfD setze sich „gegen Freiheit, Frieden, ein gutes Leben oder für Diskriminierung ein“, sei aus seiner Sicht unbegründet.