Sachsen: Nur 0,43 Prozent der Asylbewerber „politisch verfolgt“

Licht in die sächsische Asylbewerberstatistik bringt eine Große Anfrage der AfD-Landtagsfraktion. Demnach wurden von insgesamt 17.484 Asylbewerbern im Jahr 2023 nur 75 als politisch Verfolgte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt. Das entspricht rund 0,43 Prozent. 

Für weitere 6.597 Migranten wurde der „Schutzstatus“ auf anderen rechtlichen Wegen begründet. Demgegenüber wurden 5.097 Anträge abgelehnt. Die Kosten der Migration beliefen sich im vergangenen Jahr allein für den Freistaat auf 652 Millionen Euro.

Zu den Zahlen erklärte Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Unsere Anfrage zeigt, dass die allerwenigsten Asylbewerber tatsächlich politisch Verfolgte sind, die nach unserem Grundgesetz Anspruch auf Schutz haben. Das heißt zugleich: Wir könnten sehr einfach 99,5 Prozent unserer Asylkosten einsparen, wenn wir nur politisch Verfolgte aufnehmen würden.“

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