Deutschlands Staatsanwälte sind gegenüber den Justizministern der Länder bzw. im Fall der Bundesanwaltschaft gegenüber dem Bundesjustizminister politisch weisungsgebunden. Das Bundesjustizministerium möchte an diesem Abhängigkeitsverhältnis im Kern nichts ändern, sondern stattdessen eine Transparenzregelung einführen. Dazu gibt es nun einen vom wahren Problem ablenkenden Referentenentwurf des Justizministeriums.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner, machte aus diesem Anlass deutlich, dass die politische Weisungsgebundenheit der Strafverfolgungsbehörden „an sich einen großen Schatten auf den Rechtsstaat wirft und auch Transparenzregelungen, die einem Feigenblatt glichen, daran nichts ändern würden“.
Brandner forderte deshalb: „Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften muss grundsätzlich abgeschafft werden. Transparenzregelungen sind an sich eine Selbstverständlichkeit. Diese sind nicht nur zwischen Justizminister und Staatsanwälten zwingend, sondern grundsätzlich zwischen den Gewalten. Einen entsprechenden Antrag legt die AfD-Fraktion vor.“
EuGH: Justiz kein Büttel der Politik!
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, erinnerte daran, dass der Europäische Gerichtshof bereits 2019 unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht den deutschen Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen hatte, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, weil sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien. In einer weiteren Entscheidung hatte der EuGH mit der gleichen Begründung den deutschen Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt. Peterka resümierte: „Das Bundesjustizministerium ist daher seit Jahren aufgefordert, das externe Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft abzuschaffen.“