„Hasskriminalität“: Faesers neue Wortschöpfung erinnert an DDR-Strafrecht

Die Minister der Anti-Deutschland-Ampel fahren im „Kampf gegen rechts“ inzwischen ein Vokabular auf, das zunehmend die Grenze zwischen legalen und strafbaren Handlungen verwischt – und das jeden liberalen Verfassungsrechtler entsetzt! Die neueste Wortschöpfung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lautet: „Wir bekämpfen Hasskriminalität“.

„Hasskriminalität“ ist ein Begriff, den das bundesdeutsche Strafrecht gar nicht kennt, der aber in ähnlich klingender Form Teil des DDR-Strafrechts war. Paragraf 106 des DDR-Strafgesetzbuchs von 1986 sah für „staatsfeindliche Hetze“ Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren vor. Auch die Verfassungsschutz-Kategorie „Delegitimierung des Staates“ erinnere an diesen DDR-Willkür-Paragrafen, warnt der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU).

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