Rund eine halbe Million Ukrainer greifen in Deutschland das sogenannte „Bürgergeld“ ab. Jetzt kommt heraus: Viele von ihnen haben trotz ihres besonderen Flüchtlings-Status gar keinen Anspruch – sie erschleichen sich diese Sozialleistung auf Kosten der deutschen Steuerzahler!
Vor allem in Baden-Württemberg fällt den zuständigen Ämtern laut „Bild“-Zeitung immer wieder auf, dass Menschen, die sich als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ausgeben, gar kein Ukrainisch sprechen. Sie verständigen sich meist auf Ungarisch. Der Grund: Neben der ukrainischen haben die Antragsteller auch die ungarische Staatsbürgerschaft – den Pass aus Ungarn verschweigen sie aus nachvollziehbaren Gründen. Denn:
Wer neben der ukrainischen noch die Staatsbürgerschaft eines anderen europäischen Landes besitzt, hat keinen bedingungslosen Anspruch auf „Bürgergeld“. Allein von November bis Anfang Januar haben die Bundesländer dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hunderte Verdachtsfälle auf doppelte Staatsbürgerschaften gemeldet.
Ein Abgleich mit den Daten ungarischer Behörden ergab, dass 208 Personen im Besitz einer ungarischen Staatsbürgerschaft waren. Dies dürfte freilich nur die Spitze eines Eisberges sein: Daten darüber, wie viele „Doppelstaatler“ sich bisher schon das deutsche „Bürgergeld“ erschlichen haben, sind offenbar nicht bekannt.
Für die deutschen Steuerzahler dürfte es in jedem Fall teuer werden! Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Kleinkind kassiert 1.369 Euro im Monat. Dafür kann man schon mal die zweite Staatsbürgerschaft „vergessen“.