Die bekanntermaßen linksgrün-gewogen urteilende Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat dem Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau auf einstweilige Unterlassungsverfügung gegen das Lügenportal „Correctiv“ zwar in einem wichtigen Punkt stattgegeben, in anderen Teilen aber nicht. Dagegen will der Kläger, der an dem seit Wochen die Schlagzeilen beherrschenden privaten Treffen im November 2023 in Potsdam teilgenommen hatte, jetzt vor das Oberlandesgericht ziehen.
Nach Angaben des Landgerichts Hamburg müssen die „Correctiv“-Fälscher nur eine bestimmte Passage betreffend Äußerungen Vosgeraus zur Briefwahl-Problematik aus ihrem Fake News-Machwerk „Geheimplan gegen Deutschland“ abändern (Az: 324 O 61/24). Andere Klarstellungsbegehren Vosgeraus wies das Landgericht ab. Dazu zählt, ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte Frage der „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde.
Vosgerau will den Beschluss des Landgerichts insoweit nicht akzeptieren. Auf seinem X-Kanal kündigte der renommierte Jurist eine Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung „vor dem Oberlandesgericht“ an.