Gegen den ZDF-Linksextremisten Jan Böhmermann (651.000 Euro Zwangsgebühren-Jahresgehalt) seien „mehrere Strafanzeigen“ u.a. wegen Volksverhetzung eingegangen, bestätigte die Staatsanwaltschaft Mainz. In die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Pöbelclown hat sich jetzt auch der Publizist Henryk M. Broder eingeschaltet.
Böhmermanns Aufruf, „einfach mal ein paar Nazis (zu) keulen‘, bewegte sich im Grenzbereich zwischen KZ-Humor und Veterinärmedizin“, schreibt Broder in der „Welt“ über die Sendung am vergangenen Freitag (16. Februar). Die Mutter des liberal-konservativen jüdischen Autors überlebte die Todesmärsche von Auschwitz, sein Vater das KZ Buchenwald. Die Idee des Keulens von Tieren auf Menschen zu übertragen, könnte Broder zufolge „auch als eine Maßnahme gegen ‚lebensunwertes Leben‘ verstanden werden.“
Ob Böhmermanns kaum verklausulierter Mordaufruf strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist offen. Die Staatsanwaltschaft Mainz „prüft“ aufgrund mehrerer Strafanzeigen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Böhmermanns Äußerungen müssten „im Kontext“ gesehen werden, hieß es seitens der weisungsgebundenen Justizbehörde vorsorglich wie auch schon abwiegelnd.