Neue Runde im Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz: Am 12./13. März verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unter dem Aktenzeichen 5 A 1218/22 darüber, ob das Kölner Bundesamt, also der Inlandsgeheimdienst von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die Partei weiter ausforschen und öffentlich als rechtsextremen „Verdachtsfall“ anprangern darf. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Verfassungsschutz rechtswidrig V-Leute einsetzt und mit Fake-Accounts im Internet angebliche Beweise für eine „gesichert rechtsextremistische“ Einstufung herbeikonstruiert.
In dem Berufungsverfahren der AfD und der Jungen Alternative (JA) muss das OVG Münster brisante Fragen klären – vor allem: Wie stark ist die AfD mit sogenannten V-Leuten durchsetzt?
Gemeint sind Parteimitglieder, die als Spitzel mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten und von diesem unter der Hand bezahlt werden. Dass auch in der AfD sogenannte V-Leute aktiv sind, ist kein Geheimnis. Erst kürzlich sprach Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Landtag stolz von einer „zweistelligen“ Zahl an Spitzeln, über die man mittlerweile verfüge.
Allerdings: Nach geltender Rechtslage dürfen die Verfassungsschutzämter keine Mandatsträger (Abgeordnete) anwerben. Auch dürfen V-Leute keinen „steuernden Einfluss“ auf die Partei haben.
Ob dies trotzdem der Fall ist – dazu schweigen Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang (CDU) und die ultralinke Bundesinnenministerin bislang. Schon vor mehr als einem Jahr verlangten die Anwälte der AfD diesbezüglich Auskunft.
Die AfD-Anwälte insistieren jetzt erneut, das Gericht müsse dringend aufklären, „welche entscheidungserheblichen Äußerungen einzelner Funktionäre“ in Wahrheit von V-Leuten stammten „und ob diese rechtswidrig (…) steuernden Einfluss“ auf die AfD genommen haben bzw. noch immer nehmen.
Fake-Accounts als „virtuelle Agenten“
Heikel wird es auch, weil der eifrige Verfassungsschutz (Regierungsschutz) im Netz Fake-Accounts unterhält, die seine angeblichen Beweise gegen die AfD und deren Jugendorganisation stützen sollen: Mit mehreren Hundert hauptamtlichen Verfassungsschutzmitarbeitern betreibt der Inlandsgeheimdienst in sozialen Netzwerken gefälschte Accounts von vorgeblich „rechtsextremen“ Usern. Der Verfassungsschutz selbst spricht von „virtuellen Agenten“. Diese dürfen in einem gewissen Rahmen sogar Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung.
Unklar ist aber, in welchen Chatgruppen sie mit ihren „rechtsextremen“ Fake-Accounts ebenfalls mitmischen. Soziale Medien und Chatgruppen – das sind aber exakt die Quellen, auf die sich der Verfassungsschutz in seinem 1.000 Seiten starken Gutachten über die behauptete Radikalität der AfD „fast ausnahmslos“ stütze, argumentieren die AfD-Anwälte in ihrer Berufungsbegründung.
Im Raum steht also der Verdacht, dass der Staat in Gestalt der politisch verantwortlichen SPD-Innenministerin Faeser und ihres willfährigen CDU-Handlangers Haldenwang nachgeholfen hat, um die AfD in das gewünschte „rechte Licht“ zu rücken. Eine klare Antwort darauf sind beide bislang schuldig geblieben.