„Geheimtreffen“: Gericht verbietet „Correctiv“ Falschbehauptung – Lügenportal muss Passage löschen

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen das linksgrüne Lügenportal „Correctiv“ erlassen. Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hatte in Bezug auf Teile des am 10. Januar veröffentlichten Lügenartikels „Geheimplan gegen Deutschland“ geklagt. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts gab am Dienstag (27.Februar) der Klage teilweise statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“.

Hintergrund: Der Jurist war Teilnehmer des vermeintlichen Potsdamer „Geheimtreffens“ im November 2023, über das seit Wochen auf deutschen Straßen und Plätzen im Rahmen einer politisch durchinszenierten Kampagne gegen die AfD und einer Massenpsychose „gegen rechts“ hysterisiert wird.

Vosgerau forderte eine Unterlassung, weil er Zitate aus dem Kontext gerissen sah. „Correctiv“ muss eine diesbezügliche Textpassage entfernen.

Im Detail geht es um den Vortrag, den Vosgerau auf dem rein privaten Treffen Ende November 2023 in einem Potsdamer Hotel hielt. Er thematisierte die Schwierigkeiten des deutschen Wahlsystems. 

Dazu schrieb das Lügenportal wahrheitswidrig: „Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“

Diese Passage wurde dem linksgrünen Fälscher-Kollektiv gerichtlich. Es war der inhaltliche Kernpunkt auf Klägerseite. „Dies ist prozessual unwahr“, heißt es jetzt im Beschlusspapier. Denn Vosgerau habe argumentiert, „dass er sich vielmehr so geäußert habe, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden gerade nicht sinnvoll sei und der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht davon abhänge, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei“, betonte die Pressekammer.

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