Jetzt rudern auch die öffentlich-rechtlichen Verleumdungsmedien langsam zurück! In ihrer Hauptsendung um 20 Uhr meldete die ARD-„Tagesschau“ gestern Abend (15. Februar), dass das vom Staatsfunk gern und oft zitierte Lügenportal „Correctiv“ zum Fall für die Justiz wird. Zuständig ist die Pressekammer des Hamburger Landgerichts.
Das Gericht habe bestätigt, dass der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau (CDU) eine einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“ beantragt hat. Vosgerau war einer der Teilnehmer an dem angeblichen „Geheimtreffen“ im November 2023 in Potsdam, das seit mehr als vier Wochen die Schlagzeilen der Mainstream-Medien beherrscht.
Bei dem rein privaten Treffen verschiedener Akteure aus Politik und Wirtschaft (darunter fünf CDU-Vertreter und vier AfD-Vertreter) wurde laut „Correctiv“ über das Thema „Remigration“ gesprochen. Unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ stellte das Lügenportal eine gedankliche Verbindung zur sogenannten „Wannsee-Konferenz“ des NS-Regimes her, bei der im Januar 1942 die systematische und fabrikmäßige „Ausrottung“ der Juden beschlossen wurde. Diese gleichermaßen verleumderische wie hinterhältige Assoziation wurde später aus dem Bericht gestrichen.
„Correctiv“ stützte sich laut eigenen Angaben auf „sehr zuverlässige Quellen“, ohne diese näher zu benennen. Im Raum steht zudem der Verdacht, dass das Treffen mit nachrichtendienstlichen Mitteln belauscht wurde. Dies wäre, ob mit oder ohne Hilfestellung des Verfassungsschutzes, ein strafrechtlich relevanter Tatbestand!
Jedenfalls führte der am 10. Januar veröffentlichte Hetzartikel von „Correctiv“ – mit entsprechender Orchestrierung von ARD, ZDF und Mainstream-Medien sowie begleitender Entsetzens-Rhetorik u.a. von Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner ultralinken Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) – zu einer politisch inszenierten Massenpsychose „gegen rechts“. Diese dauert seit mehr als vier Wochen an und fand am vergangenen Wochenende mit einer an ein Pop-Festival erinnernden Lichtershow von laut Staatsfunk „Zehntausenden“ auf der Münchner Theresienwiese ihren vorläufigen Höhepunkt. Die System-Propaganda lobte das „Meer aus Licht gegen das Dunkel von Hass und Hetze, Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus“.
Vosgerau sieht sich nicht richtig dargestellt
Der Staatsrechtler Vosgerau sieht sich in dem „Correctiv“-Bericht nicht richtig dargestellt. Er möchte einige Passagen streichen lassen, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtete. Ihr liegt nach eigenen Angaben die einstweilige Verfügung vor. Damit wird der bisher folgenreichste Text dieses Jahres zum Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Landgericht Hamburg verfügt über eine der wenigen dauerhaft im Presserecht tätigen Zivilkammern in Deutschland. Vosgerau wehrt sich gegen eine aus seiner Sicht falsche Darstellung.
Sieben eidesstattliche Versicherungen
Eine zusätzliche Dimension erhält der 32-seitige Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch sieben beigefügte eidesstattliche Versicherungen. Mit ihnen bekräftigen neben Vosgerau sechs weitere Teilnehmer des angeblichen „Geheimtreffens“, das von der Bundesregierung mit bisher 1,2 Millionen Euro geförderte Lügenportal „Correctiv“ habe in entscheidender Hinsicht Unwahrheiten verbreitet.
Eine Rolle vor Gericht dürfte auch spielen, wie nahe das Lügenportal „Correctiv“ der Bundesregierung steht. Eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf brachte ans Licht, dass die „Correctiv“-Geschäftsführerin und Kanzler Scholz „spontan am Rande der Konferenz Ostdeutschland 2030 am 17. 11. 2023“ aufeinandertrafen, also eine Woche vor dem amgeblichen „Geheimtreffen“ in einem Potsdamer Landhotel (der Deutschland Kurier berichtete).
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht aber vor allem die Frage: Kann „Correctiv“ belegen, was Vosgerau und die weiteren beteiligten Personen energisch bestreiten – nämlich dass die behaupteten „Vertreibungspläne“ von Migranten und deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund Gegenstand der Potsdamer Debatte waren?
Unabhängig davon hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen bei der privaten Veranstaltung in Potsdam Strafanzeige erstattet, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam bestätigte. Es werde ein Anfangsverdacht geprüft, sagte eine Sprecherin. Dabei gehe es um Vorwürfe nach Strafgesetzbuch Paragraf 201 und 201a (Verbot heimlicher Ton- und Bildaufnahmen im nicht öffentlichen oder besonders geschützten Raum) sowie nach dem Kunsturhebergesetz. Huy sieht sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.