Aufruf der Bauern zum „Generalstreik“: Was muss ICH beachten?

Mit einer „Aktionswoche“ und einem Aufruf zum „Generalstreik“ wollen die Landwirte gegen die zerstörerische Politik der Anti-Deutschland-Ampel protestieren. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen – zum Beispiel: Welche Folgen hat es, wenn ich nicht oder zu spät zur Arbeit komme.

  • Was genau plant der Bauernverband für die kommenden Tage?

Als Reaktion auf die Sparpläne der Bundesregierung hat der Verband zu einer Aktionswoche ab dem 8. Januar aufgerufen. Sie soll am 15. Januar in einer Großdemonstration in Berlin gipfeln. Bereits für diesen Montag sind u.a. Kundgebungen, Straßenblockaden und „Sternfahrten“ angekündigt (der Deutschland-Kurier berichtete).

  • Worum geht es eigentlich?

Die Bundesregierung will den Landwirten Steuervergünstigungen beim Agrardiesel und der Kraftfahrzeugsteuer streichen, um Löcher im Haushalt zu stopfen. Einen ersten Rückzieher hat die Ampel bereits gemacht: Die Kürzungen sollen schrittweise bis 2026 und nicht auf einen Schlag kommen. Das reicht den Bauern aber nicht.

  • Was planen die Spediteure?

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung fordert Entlastungen bei der Maut und beim Diesel-Kraftstoff und mehr Geld für Straßen, Brücken und Parkplätze. Der Verband will sich daher den Aktionen der Bauern anschließen.

  • Welche Auswirkungen sind durch die „Aktionswoche“ zu erwarten?

Das ist schwer abzuschätzen – aber vielerorts dürfte ein Verkehrs-Chaos infolge von Blockaden und Staus nicht ausbleiben. Ob die „Aktionswoche“ große Auswirkungen für den Alltag der meisten Menschen in Deutschland haben wird, hängt auch davon ab, ob sich Gewerbetreibende, zum Beispiel Bäcker, Metzger und Handwerker, dem Protest anschließen.

  • Welche Rolle spielt dabei die Lokführergewerkschaft GDL?

Die Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn haben mit den Anliegen der Bauern nichts zu tun. Etwaige Streikaktionen der Lokführer wären eine  zufällige, allerdings folgenschwere zeitliche Überschneidung. Dann könnte das Land weitgehend zum Stillstand kommen.

  • Politische Streiks – ist das in Deutschland überhaupt erlaubt?

Streng genommen nicht. Das Streikrecht ist hierzulande ein hohes Gut. Rechtlich entscheidend ist dabei aber, dass der Streik ein Arbeitskampf ist, der auf den Abschluss eines Tarifvertrags abzielt und sich nicht gegen politische Maßnahmen bzw. Ziele richtet. Dass es aber überhaupt so weit gekommen ist, zeigt, dass immer mehr Menschen in Deutschland nicht mehr bereit sind, der Ampel wie die Lemminge in den kollektiven Abgrund zu folgen.

  • Was ist, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

Formal gilt: Ein allgemeiner Verhinderungsgrund, der durch höhere Gewalt (zum Beispiel Unwetter, Verkehrsstau, Streik) hervorgerufen worden ist, reicht nicht für eine Eintrittspflichtigkeit des Arbeitgebers aus. Der Arbeitnehmer hat hier also in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit kommt, will er nicht eine Lohnkürzung oder sogar Abmahnung riskieren. Im Einzelfall wird es vielfach darauf ankommen, ob Arbeitgeber Verständnis aufbringen.

  • Darf ich mich als Arbeitnehmer an der „Aktionswoche“ beteiligen?

Das ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Bei Streiks für Tarifverträge sind die Teilnehmer rechtlich geschützt, ein solcher Arbeitskampf darf dann nicht als Kündigungsgrund angeführt werden. Bei Protesten oder Demonstrationen während der Arbeitszeit gilt dieser Schutz nicht. Wer also kommende Woche eigenmächtig die Arbeit niederlegt, um sich mit den Bauern gegen die Politik der Bundesregierung zu solidarisieren, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

 

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