44 Milliarden Euro sind 2024 für das sogenannte Bürgergeld (vormals Hartz IV) vorgesehen. Wobei sich immer mehr zeigt, dass der Begriff an sich schon irreführend ist. Denn es handelt sich vielfach nicht um Steuergeld für oftmals arbeitsunwillige „Bürger“, sondern um Steuergeld für Sozialmigranten, die nicht bzw. noch nicht Bürger dieses Landes sind und keinen Cent in die hiesigen Sozialsysteme eingezahlt haben.
44 Milliarden Euro plant die Abriss-Ampel alleine 2024 für „Bürgergeld“-Empfänger ein. Der Stütze-Regelsatz erhöht sich dann von 502 auf 563 Euro pro Monat. In den Ausgaben enthalten sind auch Kosten u.a. für Miete und Heizung.
ACHTUNG: Fast die Hälfte aller Leistungen (45 Prozent) geht bereits an Nicht-Deutsche! Das belegen statistisch erfasste Zahlungsansprüche, welche die Bundesagentur ausgewertet hat.
▶ Insgesamt gab es im Zeitraum vom September 2022 bis August 2023 rund 5,5 Millionen „Bürgergeld“-Empfänger. 2,9 Millionen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund (55 Prozent) standen dabei 2,6 Millionen Ausländern (45 Prozent) gegenüber. Sie erhielten 22 bzw. 19 Milliarden Euro.
Nach Nationalitäten aufgeschlüsselt kamen in den Genuss von „Bürgergeld“ in alphabetischer Reihenfolge:
▶ 174.000 Afghanen
▶ 108.000 Bulgaren
▶ 116 000 Iraker
▶ 53. 000 Polen
▶ 75 000 Rumänen
▶ 687 000 Ukrainer
▶ 497 000 Syrer
▶ 110.000 Westbalkanesen (u. a. Albaner, Kosovaren, Serben).
Hintergrund: Wer sich als Ausländer fünf Jahre lang dauerhaft in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf das „Bürgergeld“. So erklärt sich u. a. die hohe Anzahl an Syrern und Afghanen im „Bürgergeld“-Bezug.
Ausnahme von dieser Regel sind Flüchtlinge aus der Ukraine. Sie genießen als einzige Bevölkerungsgruppe laut der sog. EU-Massenzustrom-Richtlinie einen Sonderstatus.