Stoppt die Ampel-Preistreiber: Niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie muss bleiben!

Jurij Kofner, Sprecher des Landesfachausschusses „Wirtschaft und Finanzen“ der AfD Bayern und Ökonom im „MIWI Institut für Marktintegration und Wirtschaftspolitik“ München, begründet, warum die Gastronomie weiterhin auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent dringend angewiesen ist.

Von Jurij Kofner

Aufgrund der katastrophalen Wirtschaftspolitik, einschließlich der Corona-Geschäftsausführungsverbote und der künstlichen Energieverknappung, steht das Gastgewerbe in Deutschland vor existenziellen Herausforderungen. Die preisbereinigten Umsatzverluste im ersten Halbjahr 2023 liegen mit real 10,4 Prozent deutlich unter den Werten des Vorkrisenniveaus im Jahr 2019. Das Gaststättengewerbe schneidet mit einem realen Umsatzminus von 13 Prozent sogar noch schlechter ab. [1] Allein in den Jahren 2020 und 2021 hat die Branche 36.000 Unternehmen verloren. [2]

Die Lage ist sehr ernst: Laut ifo-Umfragen ist derzeit fast jeder sechste Gastronomiebetrieb in Bayern in seiner Existenz bedroht. [3] Im Jahr 2024 droht bundesweit das Aus von 12.000 Gastronomie-Betrieben, wenn zum Jahreswechsel die Steuererhöhung von sieben auf 19 Prozent kommt. [4]

Das IfW-Institut Kiel prognostiziert, dass allein die wieder beinahe Verdreifachung (!) des Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent in der Branche die Verbraucherpreisinflation im Jahr 2024 insgesamt um 0,4 Prozentpunkte anheben würde. [5] Und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) schätzt die Belastung der Wirtschaft dadurch auf 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2024. [6]

In 23 von 27 EU-Staaten gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen im Gaststättengewerbe. Dies ist somit in der EU die Regel und nicht die Ausnahme. [7] Zudem wäre es widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung weiterhin nur sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.

Aus diesen Gründen sollte die Bundesregierung von der Wiederanhebung der Umsatzsteuer im Gastronomiegewerbe absehen. Stattdessen muss Berlin die Umsatzsteuer auf Speisen und nicht-alkoholische Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken unbefristet auf sieben Prozent senken.

Quellen

[1] Destatis (2023). Monatliche Umsatzentwicklung der Gastronomie in Deutschland nach Branchen von Januar 2019 bis September 2023

[2] Destatis (2023a). Anzahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in der Gastronomie in Deutschland von 2002 bis 2021

[3] Hennrich J. et al. (2023). ifo-Konjunkturtest Bayern. November 2023. Ifo Institut

[4] Menzel B. (2023). Gastro-Exitus droht: 12.000 Betriebe vor dem Aus – Ampel-Plan „ein fataler Irrweg“? Münchner Merkur

[5] Boysen-Hogrefe J. et al. (2023). Deutsche Wirtschaft im Herbst 2023: Konjunktur windet sich aus der Stagnation. IfW Kiel

[6] SVR (2023). Jahresgutachten 2023/24

[7] DEHOGA Bundesverband (2023). Mehrwertsteuersätze für Gastronomie in der Europäischen Union.

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