Reine Augenwischerei: Ampel beschließt „schärferes“ Asylrecht – das Gegenteil ist der Fall!

Was die Mainstream-Medien irreführender Weise als „Asylrechtsverschärfung“ bejubeln oder je nach politischer Ausrichtung beklagen, ist nichts anderes als Etiketten-Schwindel: Die Abriss-Ampel hat mitnichten eine Verschärfung des Asylrechts beschlossen!

Die Ampel-Parteien haben sich „nach langem Streit überraschend auf ein Einbürgerungs- und Asylpaket geeinigt“, vermelden die System-Medien und feiern bzw. bejammern die Beschlüsse als angebliche „Asylrechtsverschärfung“. Richtig daran ist allein: Die Behörden erhalten auf dem Papier mehr Rechte und Mittel zur Durchführung von Abschiebungen. So wird etwa die Abschiebehaft deutlich auf 28 Tage verlängert und Ausweisungen von Kriminellen werden theoretisch erleichtert. 

Doch unterm Strich kann von einer wirksamen Verschärfung keine Rede sein – denn die „Grünen“ haben sich an zwei entscheidenden Stellen durchgesetzt. „Wir als Grüne [konnten] an gleich mehreren, zentralen Stellen des Gesetzes Nachbesserungen im Sinne guter, rechtsstaatlicher Standards erreichen“, triumphiert „Grünen“-Innenexperte Konstantin von Notz. 

Beispiele:

Die sogenannte „Seenotrettung“ von Migranten im Mittelmeer soll auch in Zukunft nicht kriminalisiert werden. Die inszenierte „Rettung“ von Migranten soll weiterhin möglich sein. Dafür macht die Pleite-Ampel nebenbei rund acht Millionen Euro für einschlägig bekannte linksgrüne Schlepper-NGOs locker.

Wer in Abschiebegewahrsam kommt, soll nun einen Pflichtverteidiger bekommen. Während des Verfahrens ruht die Abschiebung, was auf eine quasi-Duldung hinausläuft. In der „ProAsyl“-Anwaltsindustrie knallen die Sektkorken.

Derweil macht Schweden vor, wie man das Asylrecht wirklich verschärft: Künftig sollen Ausländer, die legal in Schweden leben, ausgewiesen werden können, wenn sie sich nicht „ehrenhaft“ verhalten oder einen „fehlgeleiteten Lebensstil“ führen. Der Gesetzentwurf der liberal-konservativen Koalitionsregierung nennt dafür eine Liste von Kriterien. Und: In der Praxis ist der Entzug eines Aufenthaltstitels gleichbedeutend mit einer Ausweisung, und zwar ohne langwieriges Verfahren!

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