Bundesverfassungsgericht: Bundestagswahl muss in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden

Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (19.Dezember) in Karlsruhe entschieden. Betroffen sind 455 der 2.252 Wahlbezirke in der Hauptstadt. Das oberste Gericht ging damit über den Beschluss des Deutschen Bundestages hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte.

Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Die Teilwiederholung muss nun innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Zuletzt wurde der 11. Februar als möglicher Termin gehandelt.

Hintergrund der Wiederholungswahl: Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren fehlerhaft oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet.

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge