Der „grüne“ Bundestagsabgeordnete Markus Ganserer (noch dürfen wir ihn mit seinem bürgerlichen Namen nennen, in einem Jahr kostet das 10.000 Euro) freut sich auf das neue, ab November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz. In einem Interview mit dem Magazin „queer.de“ machte Markus alias Tessa Ganserer deutlich, dass dann der Hausrechtsparagraf keineswegs über dem neuen Recht stehe, dass sich also zum Beispiel Betreiber einer Frauensauna im Rahmen des Hausrechts nicht darauf stützen könnten, biologischen Männern den Zutritt zu verwehren.
Der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) insoweit angeführte Hausrechtsparagraf ist aus Sicht von Herrn Ganserer eine politische Finte, mit der Kritiker besänftigt werden sollten: „Verweise auf bestehende andere Gesetze, die keine Auswirkungen haben, sind eigentlich überflüssig“. Im Klartext: Entgegen dem vom Justizminister erweckten Eindruck dürfen Betreiber von Frauensaunen, Frauenhäusern oder anderen Schutzräumen Männer, die sich qua Personalausweis als Frauen identifizieren, nicht einfach abweisen – ansonsten machen sie sich strafbar. Es drohen Bußgelder von bis 10.000 Euro.
Ganserer schloss sich damit der Rechtsauffassung des „Bundesqueerbeauftragten“ Sven Lehmann („Grüne“) an, nach dessen Meinung das Hausrecht „nur in Verbindung mit dem Diskriminierungsschutz“ gelte. „Transgeschlechtliche Frauen sind Frauen“, so Lehmann. Diesen „Fakt“ mit Berufung auf das Hausrecht infrage stellen zu wollen, sei Diskriminierung und damit nicht zulässig.
„Tessa“ geht das Gesetz noch nicht weit genug
Ganserer plädiert in dem Interview mit „queer.de“ dafür, das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) weiter zu verschärfen – für sie, ähm ihn, ist das Selbstbestimmungsgesetz nämlich selbst in seiner aktuellen, radikalen Form noch immer nicht „diskriminierungsfrei“. Es enthalte „transfeindliche Narrative“.
Um es mit Horst Schlämmer zu sagen: „Weisse Bescheid!“