Das sogenannte Bürgergeld wird für die Steuerzahler immer teurer! Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) benötigt für das laufende Jahr einen Nachschlag in Höhe von 2,1 Milliarden Euro. Das geht aus einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hervor. Schon mehr als ein Drittel aller Leistungsempfänger sind Ausländer – Ukrainer nicht mitgerechnet!
Damit summieren sich die Kosten für das „Bürgergeld“ alleine in diesem Jahr auf voraussichtlich 25,9 Milliarden Euro. Grund für die Nachforderung ist nach Regierungsangaben die „deutlich eingetrübte wirtschaftliche Lage“. Hinzu komme der „weiterhin hohe Bestand an Geflüchteten aus der Ukraine“. Zum Vergleich: 2022 betrugen die Stütze-Kosten (vormals Hartz IV) noch 22,2 Milliarden Euro.
Das „Bürgergeld“ erfreut sich offenbar derart großer Beliebtheit, dass Bezieher gar nicht genug davon bekommen können: Die „Netto-Leistungen je Bedarfsgemeinschaft“ hätten sich „im Vergleich zur Erwartung vom Herbst 2022 dynamischer entwickelt“, heißt es in dem Schreiben an den Haushaltsausschuss. Experten befürchten für das kommende Jahr einen weiteren Kostenanstieg auf dann 27 Milliarden Euro.
Mehr als jeder dritte „Bürgergeld“-Empfänger ist Ausländer
Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen: Hunderttausende Menschen könnten in Deutschland arbeiten, bekommen aber Stütze vom Staat (Steuerzahler. Im April 2023 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 3,9 Millionen „erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte“ – also Stütze-Empfänger, die arbeiten könnten, aber „Bürgergeld“ erhalten. Darunter waren 2,1 Millionen Deutsche und gut 1,8 Millionen Ausländer. Davon wiederum waren knapp 500.000 ukrainische „Kriegsflüchtlinge“, die seit 2022 in Deutschland sind.
Laut BA erhielten im April 5,3 Prozent der Deutschen „Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2“ (z. B. „Bürgergeld“). Unter Ausländern lag der Anteil bei 21,3 Prozent. Der Anteil „erwerbsfähiger Leistungsberechtigter“ – also Menschen, die arbeiten könnten, aber „Bürgergeld“ erhalten – lag im April unter Deutschen bei 4,6 Prozent, unter Ausländern bei 17,6 Prozent. Bedeutet: Fast jeder fünfte Ausländer könnte arbeiten, erhält aber Stütze.
▶ Rechnet man die Ukrainer raus, sind noch immer 34 Prozent aller arbeitsfähigen „Bürgergeld“-Empfänger in Deutschland Ausländer. Das ist mehr als jeder Dritte! Die Zahlen belegen auch: Unter Ausländern sind die Beschäftigungsquoten viel niedriger als unter Deutschen, die „Bürgergeld“-Quoten entsprechend höher.
Die Beschäftigungsquote (ohne geringfügig Beschäftigte) lag im Mai unter Deutschen bei 64,5 Prozent, unter Ausländern bei 48,3 Prozent. Besonders niedrig war die Quote unter Afghanen (31,8 Prozent), Syrern (31,7 Prozent) und Irakern (33,8 Prozent).
Der Anteil „erwerbsfähiger Leistungsberechtigter“ – also Menschen, die arbeiten können, aber Bürgergeld erhalten – lag im April unter Deutschen bei 4,6 Prozent, unter Ausländern bei 17,6 Prozent. Sprich: Fast jeder fünfte Ausländer könnte arbeiten, erhält aber Stütze.
René Springer (AfD): „Fatale Sogwirkung“
Wie aus einer Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht, ist vor allem die Zahl der Familien ohne deutsche Staatsangehörigkeit im „Bürgergeld“-Bezug stark angestiegen. Bei den sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter haushaltsführend war, standen demnach im Juni dieses Jahres 354.826 ausländische Bezieher mit Kindern 221.918 deutschen Beziehern mit Kindern gegenüber.
Für den arbeits- und sozialpolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, hat die Masseneinwanderung in die deutschen Sozialsysteme damit „ein erschreckendes Ausmaß“ erreicht. Er warnt: „Sozialleistungen wie das ‚Bürgergeld‘ erzeugen ganz offensichtlich eine fatale Sogwirkung auf kinderreiche ausländische Familien!“