Ein Hammer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zerschmettert die Schuldentrickserei der Ampel-Regierung zur Finanzierung ihrer sogenannten Klimapolitik und entlarvt den Lügenhaushalt von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Die AfD sieht sich bestätigt: 60 Milliarden Euro nicht gebrauchter Gelder aus dem Corona-Sondertopf durften unter nachträglicher Umgehung der Schuldenbremse NICHT für den sogenannten Klimafonds zweckentfremdet werden! Der wichtigste Schattenhaushalt des Bundes ist damit weitgehend Makulatur.
Das am Mittwoch (15. November) verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Anti-Deutschland-Ampel kalt erwischt. Kanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) reagierten mit einer abgestimmten Presse-Erklärung.
Kanzler Scholz kündigte an, die Regierung werde den Richterspruch und seine Folgen „genau auswerten“. Finanzminister Lindner rechtfertigte sich, man habe „nach bestem fachlichem Rat“ gehandelt. Der FDP-Politiker gab mehrere Maßnahmen bekannt, die sich jetzt für den wichtigsten Schattenhaushalt der Ampel ergeben:
▶ Unter anderm werden die 60 Milliarden Euro bisher nicht genutzter Kreditermächtigungen gelöscht. Lindner hat den Wirtschaftsplan des Klimafonds nach eigenen Angaben bereits gesperrt. Davon ausgenommen seien allerdings Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich- zusammen mehr als 30 Milliarden Euro. Bedeutet zunächst: Die Ampel will versuchen, ihren Wärmepumpen-Murks auf Biegen und Brechen durchzusetzen!
Noch mehr Unsicherheiten für Hausbesitzer und Mieter
Habeck schränkte diesbezüglich ein: „Neue Verpflichtungen können aber erst zugesagt werden, wenn der neue Finanzplan steht.“ Im Klartext: Die längerfristige Finanzierung des Wärmepumpen-Irrsinns, also auch die Entlastung für Immobilienbesitzer und Mieter, ist in keiner Weise gesichert!
▶ Auf der Kippe stehen laut „Bild“ u.a. auch die Wasserstoff-Luftschlösser der Ampel-Hochstapler sowie die Transformation der Wärmenetze. De facto hat das Bundesverfassungsgericht der Ampel einen Strich durch die Rechnung gemacht bezüglich weiter Teile ihrer sogenannten Klimaschutz-Politik!
AfD warnte frühzeitig
Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung. Damit war eine Klage der Unionsfraktion erfolgreich.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, gratulierte der CDU/CSU zu ihrer erfolgreichen Klage und betonte: Die AfD sehe sich durch das Urteil bestätigt! „Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt“, unterstrich der AfD-Haushaltsexperte.
Hintergrund: Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals jedoch nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.
Unter dem Aktenzeichen „Az. 2 BvF 1/22)“ haben es die Ampel-Hochstapler jetzt schwarz auf weiß: Ihr Klimawahn-Gigantismus besteht aus Tricksen, Tarnen, Täuschen. Herr Lindner, treten Sie endlich zurück – nicht nur die FDP wird es Ihnen danken!