TV-Premiere von „Auf1“: Zuschauer können Fragen stellen – „Bekomme ich Corona-Geldstrafen zurück?“

So viel lässt sich schon jetzt, nach drei Tagen, sagen: Die TV-Premiere des alternativen und unabhängigen Senders „Auf1“ mit Sitz im österreichischen Linz hat auch in Deutschland wie eine Bombe eingeschlagen! Neben den zensurfreien Nachrichten und Magazin-Formaten erfreut sich die Sendung „Sprechstunde AUF1“ großer Beliebtheit. In der ersten Ausgabe beantworteten Fachleute die brennendsten Fragen der Zuschauer zum Themen-Komplex Corona. Rechtsanwalt Georg Prchlik wurde zum Beispiel damit konfrontiert, ob man bereits bezahlte Strafen in Zusammenhang mit willkürlichen Hysterie-Maßnahmen zurückverlangen könne. 

Viele Zuschauer sind noch unsicher, ob und wie sie das neue, via Satellit gesendete TV-Angebot nutzen können. Im Regelfall sollte dies recht einfach möglich sein. Vor allem: Sie brauchen dafür nicht zwingend eine Satelliten-Schüssel! Gehen Sie wie folgt vor:

Öffnen Sie an Ihrem Empfangsgerät das Menü „Einstellungen“ und wählen Sie die Option „Sendersuchlauf“ (je nach Gerät automatisch bzw. manuell). Auf der meist sehr  langen Senderliste (analog/digital), finden Sie „SRGT“ – beispielsweise je nach Empfang auf Platz 132. Mittels der Fernbedienung können Sie diesem Kanal dann eine eigene neue Nummer unter den von Ihnen abgespeicherten Sendern Ihrer Präferenz zuweisen. Dazu gehen Sie in der Regel auf den Menüpunkt „Sender programmieren“.

Je nach Gerät können Sie wahlweise auch die Empfangsdaten eingeben: Kanal „SRGT“, Satellit: Astra 19,2° Ost, Art: DVB-S, Frequenz: 10920.75 MHz.

Über den Kanal „SRGT“ sendet „AUF1“ täglich von sechs bis acht Uhr und von 18.00-22.00 Uhr sein Programm.

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge