Faeser (SPD) jubelt: Europäischer Gerichtshof verbietet Grenz-Zurückweisungen!

Es ist ein Urteil, das für illegale Migranten wie ein Sechser im Lotto ist: Zurückweisungen von sogenannten Schutzsuchenden an den EU-Binnengrenzen sind nach einem mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbaren Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig! Die AfD spricht von einem „Skandalurteil“. Zu Ende gedacht könnte es den endgültigen Untergang Europas durch Arabisierung und Afrikanisierung bedeuten!

C-143/22: Es ist der Code für den Freifahrtschein nach Deutschland! Unter diesem Aktenzeichen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden: Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an EU-Binnengrenzen sind regelmäßig rechtswidrig. Die Entscheidung erging auf eine Klage von Vereinigungen aus Frankreich – darunter Asylrechts-Anwälte. Die sogenannten Dublin-Regeln der EU sind damit im Kern endgültig nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stehen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jubelt. Sie sieht sich vollauf bestätigt: Keine Person darf demnach an der Grenze direkt ins Nachbarland zurückgeschickt werden. Das gilt selbst dann, wenn diese Person eine Gefahr darstellt.

Die durch ihre linksgrüne Rechtsprechung einschlägig bekannten Luxemburger Richter stellten klar, dass an den Binnengrenzen andere Regeln gelten als an den EU-Außengrenzen, weil ein Migrant – anders als an der Außengrenze – bereits beim Überschreiten der Grenzlinie als eingereist zu gelten habe. Ein Migrant, der die Grenzlinie zum Beispiel nach Deutschland überschreitet, gilt damit als eingereist. Zurückgewiesen werden darf er auch dann nicht, wenn er keinen Asylantrag stellt. UND: Dem EuGH zufolge kann die Einreise auch dann schon vollzogen sein, wenn sich ein Migrant noch auf der Grenzübergangsstelle (zum Beispiel Amtsplatz) befinde.

Diskussion um Zurückweisungen hinfällig

„Für Deutschland und alle anderen Mitgliedstaaten bedeutet das, dass direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann illegal sind, wenn die Personen kein Asylgesuch stellen“, erläutert Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. Er forscht schwerpunktmäßig zum europäischen Asylrecht. „Die in der öffentlichen Diskussion immer als Haupteffekt von Binnengrenzkontrollen geschilderte Folge der geringeren Anzahl von Einreisen können also mit diesen Kontrollen nicht rechtmäßig erreicht werden“, ergänzt er.

Nach dem Urteil des EuGH darf Drittstaatsangehörigen die Einreise in die EU aufgrund des Schengener Grenzkodex nur an den EU-Außengrenzen verweigert werden – und das auch nur dann, wenn die betreffende Personen keinen Asylantrag stellt. 

Folge: Damit muss Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land zurückweisen, von dem aus er die Grenze überschritten hat. Im Klartext bedeutet der unfassbare Richterspruch für die deutsche Masseneinwanderungsministerin Nancy Faeser (SPD) einen Sieg auf ganzer ideologischer Linie! 

Denn: Die Forderungen nach Kontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien sind damit hinfällig. Innenministerin Faeser hatte diesen Grenzschutz bisher hartnäckig abgelehnt, während die AfD dies immer wieder und zuletzt auch die Union gefordert hatten.

Zum Bleiben reicht das Zauberwort „Asyl“

In seinem Urteil begründet der EuGH seine weltfremde Entscheidung damit, dass illegal Eingereisten grundsätzlich eine gewisse Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt werden müsse. Die zwangsweise Abschiebung dürfe nur als letztes Mittel eingesetzt werden. In der Praxis bedeutet dies: Mit dem Zauberwort „Asyl“ kann sich jeder Sozialmigrant auf unbestimmte Zeit sein Rund-um-sorglos-Paket in Deutschland sichern.

Kontrollen hatte es bisher nur an der Grenze zu Österreich gegeben. Viele Migranten waren daher über die östlichen Nachbarländer ausgewichen und reisten vor allem über Sachsen bzw. Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern nach Deutschland ein. Die aktuelle Diskussion um eine mögliche Einführung von stationären Grenzkontrollen zum Zwecke der Verhinderung von Asylantragstellungen hat sich mit dem zur Masseneinwanderung geradezu einladenden Urteil aus Luxemburg weitgehend erledigt.

„Europa soll sich mit der illegalen Massenzuwanderung abfinden“

Die AfD spricht von einem „Skandalurteil“. Es bestätige „aufs Schlimmste, dass die AfD zu Recht vor dem Souveränitätsverlust durch die EU warnt“, hieß es in einer ersten Stellungnahme der Bundespartei. 

Weiter betont die AfD: Die ständigen Anmaßungen des EuGH gegenüber den Mitgliedsstaaten zeigten erneut, „dass die EU nicht reformierbar ist und als kolossal gescheitertes Eliten-Projekt angesehen werden muss. Wenn wir unsere Grenzen nicht mehr kontrollieren dürfen, dann kontrollieren wir gar nichts mehr und sind den Übergriffigkeiten der EU-Eliten schutzlos ausgeliefert. Die weltfremden Richter des EuGH drücken mit ihrem Urteil klipp und klar aus, dass die Völker Europas sich mit der illegalen Massenzuwanderung abfinden sollen!“

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