Schicksalswoche für Deutschland: STOPPT DEN HEIZUNGS-WAHNSINN!

Deutschland steht vor einer Schicksalswoche. Die Dimension des von der Anti-Deutschland-Ampel geplanten Heizungs-Irrsinns dürfte den meisten Menschen hierzulande entweder nicht bewusst sein (z.B. Mietererhöhungen von 50 Euro) oder viele scheinen sich mit den Folgen in fatalistischer Weise bereits abgefunden zu haben. In einem überfallartigen Eil-Verfahren, das einer Entmündigung des Parlaments gleichkommt, wollen SPD, „Grüne“ und FDP ihr hastig in letzter Minute vor der Sommerpause zusammengeschustertes Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasheizungen durch den Bundestag prügeln. Man kann den „Volksvertretern“, sofern sie noch einen Funken Selbstachtung haben, nur zurufen: Stoppt den Ampel-Wahnsinn, stoppt die Deutschland-Zerstörer! 

„Ihr schadet Deutschland!“, schreibt selbst die ansonsten regierungsfreundliche „Bild“-Zeitung. Mit einer Experten-Anhörung im „Klima-Ausschuss“ des Deutschen Bundestages wird heute (3. Juli) der einwöchige Schweinsgalopp zur Durchpeitschung des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) eröffnet. Bisher kein anderes Gesetz der Anti-Deutschland-Ampel greift so tief in Eigentumsrechte und vor allem in die Tasche von Immobilienbesitzern und Mietern ein. 

Und: Das Recht auf ein transparentes Gesetzgebungsverfahren wird mit einem Paragraphen-Monster, dessen Bedeutung sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammenwürfeln müssen, mit Füßen getreten!

Wer soll das noch verstehen?

Herausgekommen sind u.a. Bandwurm-Tabellen („Formulierungshilfen“), die digital verschickt wurden. Darin wird aufgeführt, wie der ursprüngliche Entwurf der Habeck-Vorlage nach einer „Einigung“ der Koalitionsspitzen abgeändert werden soll. Beispielsweise so: „Die Angaben zu §§ 52 bis 56 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: §52 (weggefallen), § 53 (weggefallen) …“ Dem gegenüber steht: „unverändert“. Weiteres Beispiel: „In Nummer 5 wird das Wort ‚oder‘ durch ein Komma ersetzt.“ Nicht nur die „Bild“-Zeitung fragt: „Wer soll das noch verstehen?“.

Mietern drohen drastische Mieterhöhungen

Im Kern neu ist, dass es jetzt bei der „klimaneutralen“ Umrüstung zum Beispiel auf Wärmepumpen doch keine Ausnahmeregelungen für Senioren ab 80 Jahren geben soll. Für eine Übergangsfrist dürfen aber unter bestimmten Voraussetzungen auch noch ab 2024 neue Gasheizungen eingebaut werden (die später wieder ausgebaut werden müssen). Immobilienbesitzer müssen sich dann aber – wie bei einer Abtreibung – „beraten“ lassen und diese „Beratung“ nachweisen. Wer bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen hat, soll beim Wärmepumpen-Irrsinn mit bis zu 70 Prozent vom Staat (sprich: Steuerzahler) gefördert werden. Vermieter sollen die Modernisierungskosten künftig mit bis zu zehn Prozent auf die Miete umlegen können. Bedeutet: Mieterhöhungen von bis zu 50 Euro zum Beispiel für eine 100 Quadratmeter große Wohnung!

„Grüner“ Irrsinn dreimal so teuer wie die Deutsche Einheit?

Die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten dieser „grünen“ sogenannten Wärmewende dürften sich laut Experten (u.a. Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) bis 2045 auf fünf bis sechs Billionen (!) Euro belaufen – also ungefähr das Dreifache der Kosten für die Wiedervereinigung betragen. Manche Schätzungen gehen sogar schon von bis zu zehn Billionen Euro aus.

Was genau steht im Gesetzentwurf der Ampel?

Künftig dürfen nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Mit einer wichtigen Einschränkung: Die Regelungen des GEG gelten unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. Dort wird bereits ein hoher Anteil von beispielsweise angeblich „klimafreundlicheren“ Wärmepumpen verbaut. Ein erster Entwurf von Ökosozialist Habeck hatte vorgesehen, dass ALLE neuen Heizungen von 2024 an die 65 Prozent-Vorgabe hätten erfüllen müssen.

Was gilt für Bestandsbauten?

Ab wann alle anderen Haushalte klimafreundliche Heizungen einbauen müssen, wenn sie eine neue Heizung brauchen, richtet sich nach der sogenannten Wärmeplanung der Kommunen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis 2028. Bis Ende Juni 2026 beziehungsweise Ende Juni 2028 dürfen weiter Heizungen eingebaut werden, die die Anforderungen des Heizungsgesetzes nicht erfüllen (z.B. Gas). 

Was passiert, wenn eine Gas- oder Ölheizung kaputt geht?

Wenn eine nicht mehr funktionierende Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist, soll es eine Übergangsfrist geben – das soll auch bei einem geplanten Heizungstausch gelten. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent Erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende „klimafreundliche“ Heizung entscheiden sollen. Im Klartext: Eine etwaig neu angeschaffte Gastherme darf dann in der Regel nicht mehr betrieben werden – es sei denn, sie ist auf Wasserstoff umrüstbar (was Experten für illusorisch halten).

Ist der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen künftig verboten?

Nein. Aber es gibt zusätzliche Anforderungen. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine solche Heizung einbauen möchte, soll sich vorher wie bei einer Abtreibung „beraten“ lassen müssen. Gasheizungen, die (theoretisch) auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, können bis zur Vorlage einer Wärmeplanung eingebaut werden. Wenn die kommunale Wärmeplanung dann aber kein Wasserstoffnetz vorsieht, gelten schrittweise Anforderungen zur Beimischung „klimaneutraler“ Gase wie Biomethan. Ab dem Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent „klimaneutrale“ Gase genutzt werden. Dies soll bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachgewiesen werden können oder mit der Umrüstung der Heizung erreicht werden (noch mehr Bürokratie!). Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung soll uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich sein. Ursprünglich sollten wegen der Emissionen reine Holzheizungen nicht mehr zugelassen werden.

Wie sieht die staatliche Förderung aus?

Der Staat (sprich: der Steuerzahler) will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Das Geld soll nicht aus dem normalen Bundeshaushalt kommen, sondern aus einem Schattenhaushalt („Klima- und Transformationsfonds“). Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer „klimafreundlicheren“ Heizung übernommen werden. Für alle Haushalte soll es einkommensunabhängig einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent geben. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40. 000 Euro soll es eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent geben. Zudem ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent geplant – und zwar bis zum Jahr 2028. Ab 2028 soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken. Insgesamt aber ist die Förderung bei maximal 70 Prozent gedeckelt. Unklar ist noch, welche Heizungen genau gefördert werden, ob also auch moderne Gas- und Ölheizungen dazu gehören.

Was ist für Mieter wichtig?

Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine „klimafreundliche“ Heizung zu investieren. Die Ampel will eine weitere Modernisierungsumlage einführen, über die Vermieter zum Beispiel bei Sanierungen Investitionskosten an Mieter weitergeben können. Im Falle eines Heizungstauschs kann die Modernisierungsumlage von acht auf zehn Prozent im Jahr erhöht werden. Die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter und Monat soll bei 50 Cent gekappt werden. Wer eine größere Wohnung hat (100 Quadratmeter und mehr), zahlt dann 50 Euro mehr Miete.

Was gilt für über 80-Jährige?

Die ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige wurde gestrichen, auch aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken. Im ursprünglichen Gesetzentwurf Habecks war geplant: Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung – also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann – die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. 

Warum überhaupt dieser Irrsinn?

Bis 2045 soll Deutschland laut den Ampel-Hirngespinsten „klimaneutral“ werden. Der Umstieg weg von fossilen hin zu Erneuerbaren Energien beim Heizen sei notwendig, weil in Deutschland noch sehr viel mit Öl und Gas geheizt wird, begründete Habecks Wirtschafts- und Klimaschutzministerium vor Monaten die Novelle: „Wenn wir also bis 2045 klimaneutral werden wollen, dann ist ein schnelles Umsteuern im Gebäudebereich erforderlich.“

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„Welt“-Herausgeber Stefan Aust, einer der wenigen Mainstream-Journalisten, die noch alle Sinne beieinander haben, bringt die sogenannte Klimapolitik der Anti-Deutschland-Ampel auf den Punkt: „Der Anteil von CO2, den die Deutschen produzieren, ist weltweit gesehen so gering, dass es vollkommen lächerlich ist, was die da machen!“

Tja, lieber Herr Aust: Es wäre zum Lachen, wenn nicht Hunderttausende oder gar Millionen über den Ampel-Irrsinn de facto enteignet und ihre private Altersvorsorge verlieren würden!

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