Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung Habeck & Co. voll vor die Wärmepumpe laufen lassen und den parlamentarischen Amoklauf der Anti-Deutschland-Ampel zur Durchsetzung ihres wahnwitzigen Heizungsgesetzes in letzter Minute gestoppt. Die AfD-Fraktionschefs im Deutschen Bundestag fordern: „Das ideologisch motivierte Verarmungsgesetz der Koalition muss jetzt komplett vom Tisch – das wäre das Beste für unser Land und seine Bürger!“
Die Chaos-Ampel hat sich einmal mehr bis auf die Knochen blamiert. Was für eine schallende Ohrfeige vor allem für Robert Habeck („Grüne“), diesen Klima-Ideologen und Stümper im Amt des Bundeswirtschaftsministers!
Es ist ein bislang einmaliger Vorgang: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Eilverfahren unmittelbar in die Tagesordnung des Deutschen Bundestages eingegriffen! Keine 48 Stunden vor der geplanten Verabschiedung des Wärmepumpen-Gesetzes stoppten die höchsten Richter den Schweinsgalopp, mit dem der Heizungs-Irrsinn der „Grünen“ in dieser Woche über die parlamentarischen Hürden gepeitscht werden sollte. Das höchste deutsche Gericht stärkte die Rechte des Parlaments, indem es den Abgeordneten einen Anspruch auf eine angemessene Beratungszeit zubilligte. Vorläufig gestoppt und untersagt wurde, die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes noch in dieser Sitzungswoche durchzuführen.
Die Karlsruher Richter gaben damit dem Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt. Diesem Antrag waren mehrere Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion beigetreten.
AfD-Chefs sehen sich bestätigt
Zur Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts erklärten die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel und Tino Chrupalla: „Das Bundesverfassungsgericht hat die einzig richtige Entscheidung getroffen. Der Versuch der Koalitionsfraktionen, ihr unausgegorenes, stümperhaftes und für die Bürger katastrophales Gesetz mit der Brechstange durchzupeitschen, stellt eine grobe Missachtung des Parlaments und seiner Rechte dar. Das ideologisch motivierte Verarmungsgesetz der Koalition muss jetzt komplett vom Tisch. Das wäre das Beste für unser Land und seine Bürger!“
Wie geht es jetzt weiter?
Die für Freitagmorgen (7.Juli) geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden in den Beratungen. Bedeutet: Mieter bzw. Immobilienbesitzer haben auch nach Monaten endlosen Koalitionsstreits noch immer keine Klarheit.
Sondersitzung in der Sommerpause?
Für das weitere Verfahren gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder trifft sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause oder die Beratungen werden auf den Herbst vertagt. Eine Sondersitzung des Bundestages dürfte die Steuerzahler mindestens 200.000 Euro kosten.
Die Koalitionsfraktionen wollten heute auf Krisensitzungen über das weitere Vorgehen beraten. Inzwischen geht die Selbstzerfleischung in der Chaos-Ampel weiter. Die FDP macht die „Grünen“ für das Debakel verantwortlich, weil sie den Heizungs-Irrsinn auf Biegen und Brechen vor der Sommerpause durchpeitschen wollten. Wie immer in ihrer Charakterlosigkeit vergessen die Freien „Demokraten“, dass sie es waren, die dem einer Entmündigung des Parlaments gleichkommenden Gesetzgebungsverfahren im Hauruck-Verfahren zuvor zugestimmt hatten.