Für den deutlich erhöhten Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei sogenannten Gruppenvergewaltigungen sieht die Bundesregierung nicht zwingend einen Zusammenhang mit der Masseneinwanderung. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Darin verweist das Bundesinnenministerium auf einen 2019 vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Bericht, wonach die polizeilich ermittelten Tatverdächtigen „nicht repräsentativ“ seien. sind. Bei Sexualdelikten sei tatsächlich von einem sehr hohen Dunkelfeld auszugehen. Es sei daher „möglich, dass ausländische Tatverdächtige sich in der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) deswegen besonders häufig finden, weil sie beispielsweise wesentlich wahrscheinlicher angezeigt werden“.
Weiter heißt es in der Antwort der Bundesregierung unter Berufung auf das BKA, bei dem es sich um eine nachgeordnete Behörde des Faeser-Ministeriums handelt: „Selbst wenn tatsächlich die Täter beziehungsweise Täterinnen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigungen besonders häufig keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, darf dies nicht damit gleichgesetzt werden, dass die Herkunft die Tat begründet.“