Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen den Präsidenten des Erfurter Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, wegen Volksverhetzung gestellt. Hintergrund ist dessen Bewertung des bundesweiten AfD-Umfragehochs sowie der von der AfD gewonnenen Landratswahl im südthüringischen Sonneberg. Kramer hatte in einem NDR-Interview wörtlich gesagt: „Wir sind bei ungefähr 20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik.“
Höcke zufolge hat Kramer damit 20 Prozent der Bevölkerung pauschal verunglimpft. Thüringens AfD-Chef verweist insoweit auf Paragraf 130 des Strafgesetzbuches („Volksverhetzung“). Darin heißt es unter anderem: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“