Ein Somalier (27) hatte im Oktober 2022 unter „Allahu akbar“-Gebrüll zwei deutsche Handwerker (Maler) in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer angegriffen und getötet. In dieser Woche urteilte das Landgericht Frankenthal, dass der Schwarzafrikaner, da „schuldunfähig“, in die Psychiatrie müsse. Dagegen hat der Messerkiller nun Revision eingelegt.
Über seinen Dolmetscher ließ der Täter erklären, er gehe „nur über seine Leiche“ in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Angaben des Gerichts hat der Somalier inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Die Richterin am Landgericht Frankenthal war mit ihrem Urteil einem psychiatrischen Gutachter gefolgt. Dieser war zu der Überzeugung gekommen, dass der Schwarzafrikaner unter einer paranoiden Schizophrenie leide. Zur Tatzeit sei er deshalb „schuldunfähig“ gewesen. Deswegen werde er freigesprochen, „auch wenn das für viele schmerzhaft ist“, so die Richterin.
Die barbarische Bluttat, eine der zur Gewohnheit gewordenen „Einzelfälle“, hatte über die Landesgrenzen von Rheinland-Pfalz Entsetzen ausgelöst. Die Opfer waren 20 und 35 Jahre alt.