Totalversagerin Nancy Faeser (SPD) weiß nicht, wie viele Straftäter ausreisepflichtig sind!

In ihrem Koalitionsvertrag kündigte die Anti-Deutschland-Ampel vollmundig eine „Rückführungsoffensive“ für straffällig gewordene Asylbewerber an. Auch hier nichts als Totalversagen: Während die Ausländerkriminalität zweistellige Zuwachsraten aufweist, kann das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) nicht einmal sagen, wie viele Straftäter aktuell ausreisepflichtig sind oder wie viele im vergangenen Jahr in welche Länder abgeschoben wurden. 

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2022 ist im Zuge der anhaltenden illegalen Masseneinwanderung die Ausländerkriminalität signifikant angestiegen. Sowohl bei den Ausländern (+23 Prozent) als auch speziell bei Asyl-Zuwanderern (+35Prozent) fällt auf, dass die Zahl der Tatverdächtigen die Zahl der Tatverdächtigen insgesamt (+11 Prozent) deutlich übertrifft. Beide Gruppen liegen zudem mit einem Anteil von 39 Prozent (Ausländer) beziehungsweise 15 Prozent (Zuwanderer) an allen Tatverdächtigen klar über ihrem jeweiligen Anteil an der Gesamtbevölkerung. 

Gottfried Curio, innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, hebt einen Punkt besonders hervor: „Ausdruck einer zunehmenden Gewaltneigung der Tatverdächtigen ist unter anderem der Anstieg der Nutzung eines Messers als Tatmittel um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.“

Staatsversagen auf ganzer Linie

Gebetsmühlenartig verspricht die Bundesregierung, straffällig gewordene Migranten konsequent abzuschieben. Doch überprüfen lässt sich das nicht. Und nur wenige Behörden verfügen über belastbare Zahlen, wie Recherchen des in der Regel regierungsfreundlichen Nachrichtenportals „t-online“ ergaben.

Es war der bisher spektakulärste Fall in diesem Jahr, der für ein Staatsversagen auf ganzer Linie steht:

Ende Januar richtete der Palästinenser Ibrahim A.(33) in einem Regionalzug kurz vor dem Bahnhof Brokstedt (Schleswig-Holstein) ein Blutbad an. Der 2015 nach Deutschland eingereiste Merkel-Schützling erstach die 17 Jahre alte Ann-Marie K. und den 19-jährigen Danny P. Fünf Menschen verletzte er teils schwer.

Seit seinem Asylantrag wies Ibrahim A. ein langes Vorstrafenregister auf: Er stach einen Obdachlosen nieder; hinzu kamen weitere Verurteilungen wegen Körperverletzung, Ladendiebstahls und sexueller Nötigung. Eine Woche vor dem Gemetzel von Brokstedt wurde er aus der U-Haft entlassen.

Unfassbar: Wieso war der Palästinenser überhaupt noch in Deutschland, warum wurde er nicht abgeschoben? 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) räumte Mitte Februar schließlich Fehler der Behörden ein. Es habe eine „Fehlinformation“ gegeben, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Es dürfte nicht die erste und auch nicht letzte „Fehlinformation“ gewesen sein. Wie die Recherchen von „t-online“ zeigen, ist die Datenlage der Behörden mit Blick auf straffällig gewordene Asylbewerber und ihre Abschiebungen extrem löchrig, zum Teil gar nicht existent.

So konnte das Bundesinnenministerium trotz mehrfacher Nachfrage nicht sagen, wie viele Straftäter aktuell ausreisepflichtig sind oder wie viele im vergangenen Jahr in welche Länder abgeschoben wurden. Auch die Zahl der 2022 direkt aus deutschen Haftanstalten abgeschobenen Personen kann das Ministerium nicht liefern.

Informations-Chaos zwischen Bund und Ländern

Ein BMI-Sprecher verwies dem Bericht zufolge auf die Länder: „Entscheidungen bezüglich des Aufenthaltsrechts und des Aufenthaltsstatus liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Eine statistische Erfassung der aufenthaltsrechtlichen Frage der Ausreisepflicht von Straftätern und Gefährdern erfolgt nicht durch die Bundesbehörden und somit auch nicht aufgeteilt nach Herkunftsländern oder Bundesländern.“

In den Ländern sieht die Datenlage nicht sehr viel besser aus. Die Begründungen dazu fallen unterschiedlich aus: Es finde schlicht keine Vernetzung der beiden Informationen „Ausreisepflicht“ und „Straffälligkeit“ im System statt, heißt es seitens einiger Länder. Dies habe „keine inhaltliche Bedeutung für den Rückführungsvollzug“, ließ etwa das sächsische Innenministerium wissen.

Einige Länder erheben zwar die Zahl von besonders schwerwiegenden Fällen – aber die wiederum verfolgen kein einheitliches System. Und selbst wie viele Straftäter im vergangenen Jahr direkt aus ihren Haftanstalten abgeschoben wurden, konnten nicht alle Landesministerien beantworten. Nicht einmal Nordrhein-Westfalen, das Bundesland, das die meisten „Flüchtlinge“ hierzulande aufnimmt.

Das Nachrichtenportal „t-online“ bilanziert: „Wer also Genaueres zu dem Thema wissen will, das Politikern angeblich so wichtig ist, muss sich mit einem Flickenteppich zufriedengeben.“ Und der sehe für das Jahr 2022 grob so aus:

Bayern hat 714 „rechtskräftig verurteilte Straftäter“ aus dem Zuständigkeitsbereich bayerischer Ausländerbehörden abgeschoben, wie das Landesinnenministerium mitteilte. 

Baden-Württemberg hat 594 Personen, bei denen „Erkenntnisse über strafrechtliche Verurteilungen“ vorlagen, in ihre Herkunftsländer oder sichere Drittländer nach dem sogenannten Dublin-Regeln rücküberführt.

Hessen hat insgesamt 367 Personen „mit Sicherheitsbezug“ abgeschoben. Sie verantworteten laut dem hessischen Innenministerium rund 8.000 Straf- und Ermittlungsverfahren – also pro Person im Schnitt etwa 21 Verfahren!

Sachsen will „mindestens“ 199 Straftäter abgeschoben haben, davon 66 allein nach Tunesien.

Berlin gibt an, aus der Strafhaft heraus 162 Personen abgeschoben zu haben.

Niedersachsen hat nach eigener Auskunft 159 Personen aus dem Haftvollzug rücküberstellt.

Hamburg hat 96 Personen aus der Strafhaft abgeschoben.

Schleswig-Holstein hat 41 Personen aus dem Strafvollzug außer Landes gebracht. 

Das Saarland hat 30 straffällig gewordene Ausländer aus einer Justizvollzugsanstalt heraus rückverfrachtet. 

In Bremen waren es 26 Straftäter von aktuell bearbeiteten 104 ausreisepflichtigen Fällen.

Thüringen hat 22 Personen aus der Strafhaft abgeschoben.

Sachsen-Anhalt hat 15 Personen aus der Straf- oder Untersuchungshaft rückgeführt, u.a. nach Algerien, Guinea-Bissau und Somalia.

Mecklenburg-Vorpommern hat 2022 weniger als zehn Personen abgeschoben, u.a. nach Tunesien und Ghana.

Nordrhein-Westfalen nimmt als bevölkerungsreichstes Bundesland in Deutschland zwar die meisten Flüchtlinge auf, das Ministerium für Flucht und Integration teilt aber mit: „Eine Statistik über die Gesamtzahl der in NRW in 2022 aus Justizvollzugsanstalten abgeschobenen Personen liegt hier nicht vor.“

Auch aus Rheinland-Pfalz heißt es, es liege keine Statistik zu aus der Haft abgeschobenen Straftätern vor.

Brandenburg ließ die Anfrage von „t-online“ unbeantwortet.

Fazit: Belastbare Angaben zu Rückführungen von Straftätern gab es nur in Bezug auf 2.425 Fälle. Eine geradezu lächerliche Zahl angesichts von rund 300.000 ausreisepflichtigen Ausländern insgesamt!

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