Die Grillsaison steht vor der Tür, auf Balkonen und in Vorgärten im Freistaat Bayern findet sie ab sofort nur noch in einem reduzierten Umfang statt – bei Vermeidung saftiger Strafen und ganz im Sinne des „grünen“ Verbotswahns! Das Landgericht München geht rigoros gegen Vielgriller in Mehrfamilienhäusern vor. Laut Urteil in einem Berufungsverfahren (1 S 7620/22 WEG) darf maximal vier Mal monatlich gegrillt werden. Nicht mehr erlaubt ist demnach das Grillen an zwei aufeinanderfolgenden Wochenendtagen sowie an zwei Sonn- oder Feiertagen nacheinander. Außerdem wird eine monatliche Begrenzung festgesetzt – auf vier Mal im Monat. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Haft bestraft werden.