Jetzt knallt Habeck völlig durch: 5.000 Euro Strafe für „falsches“ Heizen!

In Deutschland wächst die Wut der Menschen auf den Heizungskiller Robert Habeck („Grüne“). Der treibt den Ampel-Klima-Irrsinn derweil auf die Spitze: Wer „falsch“ heizt, dem droht künftig ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro! Schornsteinfeger sollen zur ökosozialistischen „Energie-Polizei“ umfunktioniert werden.

Das neue Heizgesetz des Bundeswirtschaftsministers bringt die Deutschen immer mehr auf die Palme.

Denn: Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen für „falsches“ Heizen auch hohe Strafen und saftige Bußgelder für Immobilien- und Hausbesitzer fällig werden. 

Zwar sehen die gesetzlichen Regelungen auch bisher schon Sanktionen vor, aber mit der Umsetzung von Habecks neuen Heizplänen und dem Verbot von Öl- und Gasheizungen werden deutlich mehr Tatbestände unter Strafe gestellt. Insgesamt zählt das Habeck-Gesetz  35 Tatbestände auf, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Hintergrund: Nach dem Heizungsgesetz des „grünen“ Wirtschaftsministers muss jede neue Heizung ab 2024 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Durch das Verbot von Öl- und Gasheizung ist ein neuer Einbau dieser Heizungen untersagt. 

Die Verunsicherung in der Bevölkerung wird von Tag zu Tag größer. Bei den Beratungsstellen stehen laut Medienberichten die Telefone nicht mehr still. Die Anrufer wollen vor allem wissen, „wie es denn jetzt weitergeht mit den Heizungen“, so Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks .

Einfach nur noch irre

Zur allgemeinen Verunsicherung über Habecks Heizpläne kommt jetzt der bekannt gewordene Strafen-Katalog hinzu. Demnach soll es in drei Abstufungen Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro geben!

Ein Bußgeld von 5.000 Euro wird fällig für alle, die 

ihre Heizungsanlage entweder nicht richtig einbauen lassen, nicht richtig aufstellen oder nicht richtig betreiben lassen;

nach 2030 statt Biogas Erdgas nutzen bzw. statt Wasserstoff nach 2035;

eine Heizungsanlage nicht mit einer Wärmepumpe ausrüsten;

ihre Abrechnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahren;

nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Energie erneuerbar ist;

ihr Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterziehen.

Ein Bußgeld von 10.000 Euro ist u.a. vorgesehen, wenn

unberechtigt ein Energieausweis ausgestellt wird;

nicht sichergestellt wird, dass neuen Eigentümern ein Energieausweis übergeben wird;

eine Inspektion der Heizung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde.

Der Höchstsatz von 50.000 Euro ist fällig, wenn 

mit Blick auf den Energiebedarf und den Wärmeverlust ein Wohngebäude nicht den Vorgaben entsprechend errichtet wird; 

nicht dafür sorgt wird, dass eine Geschossdecke gedämmt ist;

ein alter „klimaschädlicher“ Heizkessel in Betrieb ist;

die Begrenzung der Wärmeabgabe und Wärmeaufnahme von Leitungen und Armaturen nicht reguliert wird.

Mit dem neuen Bußgeldkatalog sollen Deutschlands Schornsteinfeger zugleich zur neuen „Energie-Polizei“ umfunktioniert werden.  Dazu heißt es: „Der Schornsteinfeger weist den Eigentümer bei Nichterfüllung/Nichtbeachtung der Pflichten schriftlich auf diese Pflichten oder Verbote hin und setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.“

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge