Der Schmierenkomödie siebter Teil: Björn Höcke (AfD) soll wg. „Volksverhetzung“ angeklagt werden

Zum siebten Mal wurde die Immunität (Schutz vor Strafverfolgung) des Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke durch den Landtag in Erfurt aufgehoben. Im Raum steht der wieder einmal ganz offensichtlich absurde Vorwurf der „Volksverhetzung“. Damit könnte der AfD-Spitzenpolitiker jetzt angeklagt werden. Auslöser war die Anzeige eines einschlägig bekannten „grünen“ Denunzianten. Höcke weist die Anwürfe entschieden zurück.

Hintergrund der Schmierenkomödie siebter Teil ist eine Rede Höckes 2021 in Merseburg während des Landtagswahlkampfes in Sachsen-Anhalt. Seinen Auftritt beendete der Thüringer AfD-Chef u.a. mit dem Ausruf: „Alles für Deutschland!“

Der damalige Landesvorsitzende der „Grünen“ in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, hatte nach Höckes Wahlkampfauftritt Strafanzeige gegen den AfD-Spitzenpolitiker erstattet. Weil dieser angeblich einen „Nazispruch“ verwendet habe. 

Unter Berufung auf „Kreise“ des Landtages in Erfurt berichtet der „Spiegel“, die Staatsanwaltschaft Halle wolle den Thüringer AfD-Landeschef jetzt tatsächlich anklagen, nachdem das Landesparlament den Weg dafür freigemacht hat. 

Genüsslich zitiert das linksgrüne Hamburger Gerüchtemagazin in diesem Zusammenhang aus einem „Dokument“ des „Wissenschaftlichen Dienstes“ des Deutschen Bundestages. Darin soll es heißen, bei dem Ausruf „Alles für Deutschland“ handele es sich um eine „Losung der SA“. Das Verwenden dieser Sentenz „im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung“ sei strafbar, gehe aus dem Papier des „Wissenschaftlichen Dienstes“ weiter hervor. 

Dazu muss man wissen: Bei den sogenannten Ausarbeitungen dieser „wissenschaftlichen“ Bundestags-Einrichtung handelt es sich in der Regel um politisch motivierte Auftragsarbeiten, die jeder Abgeordnete anfordern kann. 

Die Staatsanwaltschaft in Halle soll auf „Spiegel“-Nachfrage bestätigt haben, dass man sich „in einem hier geführten Verfahren“ Ende Februar 2023 erneut an den Thüringer Landtag gewandt habe. Die Herausgabe weiterer Informationen sei „derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich“.

Björn Höcke weist alle Vorwürfe als lächerlich zurück 

Björn Höcke hatte nach Bekanntwerden der Anzeige auf Facebook geschrieben: „Dass mich ein antideutscher Grüner wegen dieser Passage angezeigt hat, verwundert mich nicht – der Selbsthass treibt wundersame Blüten.“

Thüringens AfD-Chef sieht dem weiteren Lauf der Dinge höchst gelassen entgegen. Gegenüber dem Deutschland-Kurier erläuterte Höcke die im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Halle gegenständlichen Schlussworte seiner damaligen Wahlkampfrede so: „Es war eine Abänderung des stilistischen Dreiklangs, mit dem ich seit Jahren meine Reden beende.“ Dieser Dreiklang lautet Höcke zufolge: „Es lebe Thüringen, es lebe unser Deutsches Vaterland, es lebe das wahre Europa!“

Bei seiner Rede seinerzeit in Merseburg, so Thüringens AfD-Chef weiter, habe er diese Version an den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt angepasst und ausgerufen: „Alles für unsere Heimat (Wahlkampfmotto der AfD Sachsen-Anhalt, die Red.), alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“

Zum geradezu lächerlichen Vorwurf der angeblichen „Volksverhetzung“ stellt Björn Höcke klar: „Damit es strafrelevant wird, muss im Übrigen ein NS-Bezug hergestellt sein, der hier schlicht nicht einmal herbeiphantasiert werden kann.“

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