Wahlrechtsreform: Söder tobt!

Es ist eine Allianz, wie es sie nicht alle Tage gibt: CSU und Kommunisten haken sich unter und wollen notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie fürchten um ihre Pfründe. Grund ist die von den „Ampel“-Parteien angestrebte Verkleinerung des Deutschen Bundestages von jetzt 736 auf maximal 630 Sitze. 

Die AfD will allerdings noch weiter gehen und die Zahl der Mandate auf die ursprüngliche Größe des Parlaments von 598 Sitzen begrenzen. Jedenfalls könnte es für CSU und Linke künftig knapp werden. Direktmandate sollen nämlich nur noch dann zählen, wenn eine Partei bundesweit über die Fünf- Prozent-Hürde kommt. 

Dass dies nicht den Vorstellungen von CSU (45 Direktmandate) und Linkspartei (drei Direktmandate) entspricht, liegt auf der Hand: Die CSU erreichte bei der Bundestagswahl 2021 umgerechnet gerade einmal 5,2 Prozent – die Linke (4,9 Prozent) scheiterte an der Fünf-Prozent-Hürde und ist nur dank ihrer drei Direktmandate in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten.  

Söder:  Widerstand „bis zur letzten Sekunde!“ 

Der CSU-Vorsitzende Markus Söder hat erbitterten Widerstand gegen die Vorschläge der „Ampel“ angekündigt. „Bis zur letzten Sekunde“ werde die CSU dagegen vorgehen, sagte Söder nach einer Sitzung des Parteivorstands am Montag (13. März). Notfalls werde es eine Verfassungsbeschwerde geben. „Die Abgeordneten werden nicht mehr gewählt, sie werden zugeteilt“, tobte der um die Pfründe der Christsozialen fürchtende CSU-Chef und sprach von einer „Entmündigung der Bürger“.

Was soll sich konkret ändern?

Im Kern geht es darum: Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie diese nach geltendem Recht behalten. Für diese sogenannten Überhangmandate bekommen die anderen Parteien wiederum Ausgleichsmandate. 

Folge: Die ursprüngliche Sollgröße des Parlaments (598 Abgeordnete) wurde im Laufe der Zeit zur Farce. Der Gesetzentwurf der „Ampel“ sieht nunmehr vor, die Sollgröße des Deutschen Bundestags künftig auf 630 Sitze zu begrenzen. Erreicht werden soll dies, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Es bleibt bei den bestehenden 299 Wahlkreisen.

Albrecht Glaser (AfD): „Pläne sind bei uns abgekupfert“

Dem Obmann der AfD-Fraktion in der Wahlrechtsreformkommission des Deutschen Bundestages, Albrecht Glaser, gehen die „Ampel“-Pläne indes nicht weit genug. Die AfD schlage deshalb vor, das Parlament auf seine ursprüngliche Größe (598 Abgeordnete) zu begrenzen. Der von den  Regierungsparteien vorgelegte Entwurf sei im Übrigen ein bei der AfD „abgekupferter Vorschlag“.

Kommunisten und CSU Arm in Arm nach Karlsruhe?

Ausschlaggebend für die Sitzverteilung sollen künftig allein die Zweitstimmen sein. Nach diesem Modell kann es passieren, dass Kandidaten, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben, das Mandat nicht erhalten – und zwar dann nicht, wenn ihrer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis weniger Sitze zustehen als sie Direktmandate geholt hat.

Leer ausgehen soll künftig auch jede Partei, die bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kommt. Dafür soll die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen werden. Nach ihr zieht eine Partei auch dann in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag ein, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, aber mindestens drei Direktmandate geholt hat. Davon hat mehrfach die Linke profitiert – zuletzt 2021, als sie bei der Bundestagswahl nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen bekam. Auch die Linke will – wie die CSU – gegebenenfalls vor das Karlsruher Bundesverfassungsgericht ziehen.

Die CSU lag zwar umgerechnet auf den Bund bisher immer über der kritischen Hürde, das Ergebnis fiel aber 2021 mit 5,2 Prozent äußerst knapp aus. Sollte es bei der nächsten Wahl noch schlechter sein, könnte die CSU theoretisch aus dem Bundestag fliegen. (oys)

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