Etappensieg für die Bürger von Upahl: Gericht stoppt Weiterbau von Asylanten-Containern

Die Arbeiten zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber in Upahl (Nordwestmecklenburg) müssen eingestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Es untersagte dem Landkreis Nordwestmecklenburg vorerst per einstweiliger Anordnung, die Bauarbeiten zur Errichtung einer Unterkunft für 400 Personen in Upahl weiterzuführen. 

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der Missachtung des im Baugesetz garantierten Beteiligungsrechtes einer Gemeinde. Eine Missachtung der Rechte der Gemeinde liege erst recht vor, wenn der Landkreis als Bauherr bereits baue, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Baugenehmigung zu sein. Dies sei in Upahl der Fall gewesen. Bevor die Arbeiten nun fortgesetzt werden können, müsse eine Baugenehmigung unter Beteiligung der Gemeinde vorliegen. Die Rechte der Gemeinde seien missachtet worden, rügte das Gericht. 

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