Stiftungsgelder: AfD-nahe Stiftung erringt Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von der staatlichen Förderung verletzt die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 

Die Kriterien für die staatliche Förderung der politischen Stiftungen mit Millionenbeträgen müssten in einem eigenen Gesetz sauber geregelt werden. Die bisherige Festschreibung nur im jährlichen Haushaltsgesetz genüge nicht, urteilte das höchste deutsche Gericht nach einer Klage der AfD. 

Hintergrund: Die Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. In Bezug auf das Jahr 2019 stellten die Richter fest, dass die Partei wegen des fehlenden Gesetzes in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde. Die DES und die AfD hatten 900.000 Euro für 2019 verlangt.

Die Klage der AfD hatte sich allerdings auch auf andere Jahre bezogen. Der Antrag bezüglich 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt. Hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.

Aus dem Urteil folgt indes nicht zwingend, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung in Zukunft wie die anderen sechs parteinahen Stiftungen Geld vom Staat erhält. Nach den Worten von Vizegerichtspräsidentin Doris König (SPD-nah) wäre ein Ausschluss einzelner Stiftungen von der Förderung „zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter“ möglich. Als ein solches gleichwertiges Verfassungsgut komme „insbesondere der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Betracht“, schwurbelte König bei der Urteilsverkündung, ohne diesbezüglich konkret zu werden.

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