Windrad-Irrsinn: Bundesverfassungsgericht billigt Waldzerstörung!

Deutschlands oberste Richter haben sich jetzt auch zu willfährigen Notaren der Windrad-Lobby gemacht: Die Bundesländer können Windkraftanlagen in ihren Wäldern nicht pauschal verbieten. Mit dieser am Donnerstag (10.November) veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das in Thüringen geltende Verbot für verfassungswidrig und nichtig erklärt. 

Dem Bundesland fehle die Gesetzgebungsbefugnis, begründeten die Richter des Ersten Senats am Donnerstag (10.November)  ihre Entscheidung unter Hinweis auf das Bundesbaugesetz. Dort sei den Bundesländern nur eingeräumt worden, einen Mindestabstand von einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Für ein generelles Windrad-Verbot in Waldgebieten bestehe kein Spielraum.

Mit der Entscheidung haben die Karlsruher Richter der Verfassungsbeschwerde von Waldeigentümern Recht gegeben. Diese hatten das Verbot als ungerechtfertigten Eingriff in ihr Privateigentum angesehen und wollten offenbar schnelle Kasse machen. Das Verbot stand seit 2020 auf Drängen der Landes-CDU im Thüringer Waldgesetz.

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge