Mit der Mehrheit unionsregierter Länder hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene „Bürgergeld“ zum 1. Januar vorerst gestoppt. CDU und CSU hatten zuvor angekündigt, in der Länderkammer gegen die Hartz IV-Nachfolgeregelung stimmen zu wollen. Damit dürfte das umstrittene Gesetzesvorhaben im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat landen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte bereits an, dass die Bundesregierung den Ausschuss anrufen werde. Bundesregierung und Union gaben sich kompromissbereit. Umstritten ist vor allem die Höhe des sogenannten Schonvermögens (60.000 Euro) und der de facto Wegfall von Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitsunwillige. Nicht strittig ist die Erhöhung des monatlichen Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen von 449 auf 502 Euro. Ob dieses auf mehr Umverteilung abzielende „Ampel“-Vorhaben wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten kann, hängt davon ab, ob und wie schnell sich der Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss einigt. Dieser muss dann neuerlich von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.