„Partei Russlands“: AfD-Fraktion klagt gegen Verunglimpfung durch Kanzler Scholz

Die AfD-Bundestagsfraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Hintergrund ist das ungebührliche Verhalten des Bundeskanzlers während der Regierungsbefragung im Bundestag am 6. Juli 2022, in deren Verlauf Olaf Scholz (SPD) die AfD als „die Partei Russlands“ verunglimpft hatte.

Scholz hatte anstelle einer Antwort auf die Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré, warum die Erdgasleitung Nord Stream 2 nicht genutzt werde, die AfD pauschal als „die Partei Russlands“ bezeichnet und die Frage nicht sachlich beantwortet. 

Die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Kotré beanstanden in dem Organstreitverfahren die Verletzung des Fragerechts, abgeleitet aus Art. 38 Abs.1 des Grundgesetzes (GG). Die Kläger sehen in dem Verhalten des Kanzlers u.a. das Prinzip der Gewaltenteilung und das Fairnessgebot verletzt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, begründet die Organklage wie folgt: „Die Diffamierung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts durch einen Bundeskanzler ist ein fatales Signal für die demokratische Kultur in unserem Land und muss rechtliche Konsequenzen haben.“

Brandner betonte: „Mit der Missachtung seiner Pflicht als staatlichem Exekutivorgan zur Neutralität gegenüber der AfD-Fraktion, und damit den Millionen von uns repräsentierten Bürgern, sowie des Fairnessgebots, untergräbt Kanzler Scholz das Vertrauen in unsere parlamentarische Demokratie und überhöht die Exekutive.“

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