Irrenhaus Deutschland: „Klimaschutz“ geht vor Schutz des Eigentums!

Das Amtsgericht Flensburg hat einen 42 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Angeklagte hatte sich zusammen mit anderen Personen auf einem Privatgelände verschanzt, um den Bau eines Möbelhauses und die Fällung von Bäumen zu verhindern, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Laut der mutmaßlich linksgrünen Richterin habe ein „rechtfertigender Notstand“ vorgelegen. Das Anliegen des Baumbesetzers, das Klima zu schützen, sei wichtiger gewesen als der in der Verfassung garantierte Eigentumsschutz. Der sogenannte rechtfertigende Notstand wird in Paragraph 34 des Strafgesetzbuches definiert.

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