Corona-Lügen: Wann wird Lauterbach & Co. endlich der Prozess gemacht?

Kontaktverbote, Ausgangssperren, Schulschließungen, Berufsausübungsverbote, Impfzwang, Ausgrenzung von „Ungeimpften“ – all das brachte viel Leid über die Menschen hierzulande. Es war – wie sich jetzt immer mehr zu bestätigen scheint – weitgehend sinnlos! Die Verantwortlichen reden sich damit heraus, dass sie es nicht besser wussten. „Aber sie konnten wissen, was sie da tun“, schreibt das liberal-konservative Portal „achgut.com“.

Mit „juristischer Präzision“ ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut „Welt“ dabei, die im Lichte der vergangenen Jahre heikelste gesellschaftspolitische Frage zu beantworten: 

Durfte der Staat seinen Bürgern all das antun, wozu er sie mit den Corona-Maßnahmen zwang? 

Ist der Staat zu weit gegangen? 

Und wenn ja – wofür einiges spricht: 

Wann werden die Verantwortlichen für Corona-Willkür und Impf-Terror – von Merkel und Söder über Spahn bis Lauterbach –  juristisch und gegebenenfalls strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen? 

Seit dieser Woche verhandelt der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit staatlicher Eingriffe im ersten Corona-Lockdown im April 2020. Vorliegend geht es um die Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten in der Corona-Verordnung des Freistaates Sachsen sowie die Ausgangsbeschränkungen gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern.

Im Mittelpunkt des Prozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht steht die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage für Ausgangssperren und Lockdowns war. Die Kläger um den Leipziger Rechtsanwalt Christian Braun argumentieren: Es sei Willkür gewesen, zu behaupten, dass ein Golfspieler, der alleine spiele, sich anstecken könne. 

Die zentrale Frage im bayerischen Verfahren lautet: War die Ausgangssperre wirklich nötig? Hätte nicht auch eine Kontaktbeschränkung ausgereicht, wie in fast allen anderen Bundesländern? Warum ging Bayern diesen Sonderweg? Um das herauszufinden, hätten seine Mandanten das Verfahren angestrengt, sagt der Münchner Rechtsanwalt Stephan Vielmeier.

Immer wieder thematisieren die Anwälte das fragwürdige Menschenbild der politisch Verantwortlichen: Diese hätten nicht davon ausgehen dürfen, dass die Menschen rechtswidrig handeln, sondern hätten mehr Eigenverantwortung zulassen müssen, argumentieren Braun und Vielmeier.

Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!

Aber der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nur ein kleiner Ausschnitt all der Fragen, die einer juristischen Aufarbeitung bedürfen!

  Im März 2021 erklärte der damalige SPD-Gesundheitsexperte und heutige Bundesgesundheitsminister „Professor Dr.“ Karl Lauterbach in der ARD, er halte es für sehr wahrscheinlich, dass die nach Corona-Impfungen gemeldeten Thrombosen der Hirnvenen „mit allergrößter Wahrscheinlichkeit“ auf den Corona-Impfstoff von AstraZeneca zurückführen seien. Obwohl Lauterbach also die Risiken von genbasierten Vakzinen wie den Vektorimpfstoff von AstraZeneca kannte (Video), war dieser Corona-Schamane der größte Einpeitscher beim Thema Impfpflicht! 

  Juristisch zu klären dürfte auch die Frage sein, warum Lauterbach &Co. auf Biegen und Brechen eine Impfpflicht durchsetzen wollten, obwohl eine Vertreterin des Pharmariesen Pfizer laut Schweizer „Weltwoche“ vor dem EU-Parlament jetzt einräumen musste, dass dessen mRNA-Impfstoff überhaupt nicht darauf getestet worden war, ob er Ansteckungen mit dem Corona-Virus verhindere. Aber war nicht gerade das ein Hauptargument der Impfpflicht-Befürworter! Den von den Mainstream-Medien totgeschwiegenen Skandal machte in dieser Woche AfD-Bundessprecherin Alice Weidel publik (Video).

Seit mehr als zweieinhalb Jahren werden die Menschen in Deutschland mit verschiedensten „Maßnahmen“ drangsaliert – angefangen bei Maskenzwang und „Verweilverboten“ über Schul- und Kitaschließungen bis hin zur kompletten Abwürgung von Gastronomie und Einzelhandel sowie des gesellschaftlichen Lebens (Kultur, Sport).

Dazu gesellten sich Impfzwang-Gesetze z.B. für medizinisches Personal sowie ein weitgehender Ausschluss „Ungeimpfter“ von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und deren Stigmatisierung als „Virenschleudern“.

All dies wurde begleitet von einer in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Hass- und Hetzkampagne des politisch-medialen Komplexes. Wer es wagte, Zweifel an der Wirksamkeit der verhängten „Maßnahmen“ zu äußern oder gar vor Risiken der experimentellen Impfstoffe warnte, wurde wahlweise als „Covidiot“, „Schwurbler“, „Verfassungsfeind“ oder gleich als „Nazi“ beschimpft.

Langsam fällt es immer mehr Menschen, die sich von Lauterbach & Co. haben irre machen lassen, wie Schuppen von den Augen: Der Schaden, den das Corona-Regime angerichtet hat – psychisch, gesundheitlich, wirtschaftlich – dürfte in keinem Verhältnis zu dem immer wieder behaupteten Nutzen der Maßnahmen stehen.

Stichwort Nötigung, Körperverletzung: Es gibt viel zu tun – Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!

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