„Bürgergeld“: Verschiebung immer wahrscheinlicher – AfD kritisiert „Einladung zum Müßiggang“

Der Parteienstreit um das sogenannte Bürgergeld der „Ampel“ spitzt sich weiter zu. Immer fraglicher ist, ob die erweiterten Neuregelungen, die das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ablösen sollen, zum 1. Januar in Kraft treten. Die CDU droht mit einer Blockade im Bundesrat und hat dabei im Wesentlichen die von der AfD vertretene Argumentation übernommen.  

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Norbert Kleinwächter, bekräftigte: „Das Bürgergeld ist eine Einladung zum Müßiggang: Es nimmt die Motivation zu arbeiten.“

Hauptkritikpunkte der AfD sind die hohen Freibeträge, die nahezu unbegrenzte Übernahme von Wohn- und Heizkosten sowie die faktische Sanktionsfreiheit zu Beginn der „Bürgergeldkarriere“.

So sieht es inzwischen auch CDU-Chef Friedrich Merz. Er fordert substanzielle Änderungen. Ohne einen Kompromiss noch in letzter Minute droht die Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes von aktuell 449 Euro auf 502 Euro beim „Bürgergeld“ schon ab Januar 2023 zu scheitern. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt sich vor dem Hintergrund des Parteienstreits inzwischen auf eine Verschiebung um ein halbes Jahr ein.

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