Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Norbert Kleinwächter, hat den angeblichen „Bürgergeld“-Durchbruch zwischen Union und „Ampel“-Regierung als „wenig zielführend“ kritisiert. Es fehle trotz Aufgabe des völligen Sanktionsverzichts und der Absenkung des sogenannten Schonvermögens weiterhin jeder Hebel, Menschen in der Folge für Arbeit zu aktivieren, erklärte der AfD-Politiker und hob hervor: „Härtere Sanktionen alleine genügen nicht.“ Zudem sei bei den Nachverhandlungen anscheinend der gesamte Komplex der Frage nach der Übernahme von Wohn- und Heizkosten übergangen worden.
Die von SPD, „Grünen“ und FDP geplante Umwandlung von Hartz IV in ein Bürgergeld mit deutlich höheren Zahlungen kann nun offenbar doch wie geplant zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten. Nach tagelangem Ringen einigten sich die Regierungsparteien mit der oppositionellen CDU/CSU auf einen Kompromiss, der dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat übermittelt wurde.
Wichtigstes Zugeständnis der Koalition aus Sicht der Unionsparteien ist, dass auf die geplante sogenannte Vertrauenszeit verzichtet wird. Diese sah vor, dass „Bürgergeld“-Empfänger in den ersten sechs Monaten selbst dann nicht mit Leistungskürzungen rechnen mussten, wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Nur Terminverstöße sollten sanktioniert werden.
Merz signalisiert Zustimmung
Jetzt soll es ab dem ersten Tag Sanktionsmöglichkeiten mit abgestuften Leistungskürzungen von 10 bis 30 Prozent geben. Auch beim vorgesehenen Schonvermögen gibt es deutliche Abstriche. Es wird von 60.000 Euro auf 40.000 Euro verringert. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es demnach nun 15.000 Euro, geplant hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) 30.000 Euro. Die sogenannte Karenzzeit beim Schonvermögen wie auch der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung soll nun nur noch 12 statt 24 Monate betragen.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz hält das Vorhaben somit für zustimmungsfähig. CDU und CSU hatten mit einer Blockade im Bundesrat gedroht.